Günther Platter bei einer Rede
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Coronavirus

Platter erteilt Isolation Tirols Absage

LH Günther Platter (ÖVP) hat am Donnerstag einer möglichen Isolation Tirols aufgrund der Ausbreitung der südafrikanischen Coronavirus-Variante eine Absage erteilt. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte die Lage als ernst bezeichnet und eine Abschottung Tirols nicht ausgeschlossen.

Eine Abschottung Tirols vom restlichen Bundesgebiet sei aufrund der aktuellen Datenlage nicht nötig, erklärte Platter im Landtag. Man müsse natürlich immer auf der Hut sein, gab er zu bedenken. Dennoch müsse darauf geachtet werden, dass die Verhältnismäßigkeit gegeben ist.

50.000 Tests in 118 Teststraßen pro Tag in Tirol

In den vergangenen drei Tagen habe man sich mit Experten beraten, wobei beschlossen wurde, dass statt der Isolierung Tirols die Kontaktnachverfolgung und das Testen intensiviert werden sollen, so Platter. Dies bedeutet Massentests insbesondere im Bezirk Schwaz und Umgebung. Pro Tag sollen 50.000 Tests in Tirol durchgeführt werden und 118 Teststraßen zur Verfügung stehen, untermauerte Platter die bereits am Mittwoch genannten Vorhaben.

In punkto Kontaktnachverfolgung werde das Personal aufgestockt und die Polizei eingebunden. Insgesamt sollen 600 Personen im Einsatz sein. „Außerdem testen wir alle K1-Personen ohne Symptome und alle K2-Personen mit einem PCR-Test, der dann sequenziert wird“, kündigte Platter an. Zudem wolle das Land bei den Sicherheits- und Hygienekonzepten in den Alters- und Pflegeheimen nachschärfen.

Besprechung mit Klubobleuten vor Landtagssitzung

Bevor der Landeshauptmann eine Isolation Tirols ausgeschlossen hatte, hatte er sich am Rande der Landtagssitzung mit den Klubobleuten aller Parteien zu einer Besprechung getroffen. Laut Platter werde die nunmehrige Vorgangsweise von allen durchaus akzeptiert. Zur Corona- Gesamtsituation meinte er, dass sich Tirol mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 98,1 im Österreich-Schnitt weiter unten bewege und es sich in die richtige Richtung entwickle. Aber man sei „noch nicht da, wo wir hinwollen“.

Zu einer von der Virologin Dorothee von Laer geforderten Verlängerung des Lockdowns ging Platter im Landtag nicht ein. Im Vorfeld hatte er aber eine solche Maßnahme als aktuell nicht notwendig erachtet.

Virologin Dorothee von Laer schlägt Alarm

Die Virologin Dorothee von Laer von der Meduni Innsbruck vertrat in Interviews bereits am Mittwoch die Ansicht, dass das Bundesland angesichts des Auftretens neuer lokaler Coronavirus-Varianten für einen Monat isoliert werden müsse. Die Beraterin der Bundesregierung übte in diesem Zusammenhang auch Kritik am Land Tirol im Umgang mit den Mutationen und warnte vor einem „zweiten Ischgl“.

Virologin will Abschottung Tirols wegen CoV-Mutation

Südafrika-Touristen haben eine ansteckendere CoV-Mutuation nach Tirol gebracht. Deshalb plädiert die Virologin Dorothee von Laer dafür, Tirol möglichst abzuschotten. Landeshauptmann Platter (ÖVP) ist dagegen.

Die südafrikanische Variante wurde bisher 75-mal identifiziert – nur fünf Betroffene galten hier noch als aktiv positiv. Die britische Mutation wurde in Tirol bisher bei 21 Personen festgestellt, wovon noch eine Person aktiv positiv sei.

Regierung prüft mit Experten alle Optionen

Die zunehmende Verbreitung von Coronavirus-Mutationen könnte in Teilen Österreichs zu einer deutlichen Verschärfung der Maßnahmen führen. Im Fokus ist die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) als „ernst“ bezeichnete Lage in Tirol – selbst eine Abschottung des gesamten Bundeslandes liegt offenbar auf dem Tisch – mehr dazu in Regierung prüft für Tirol alle Optionen (news.ORF.at).

Gesundheitsminister Rudolf Anschober
APA/Hans Punz
Gesundheitsminister Rudolf Anschober bezeichnete die Lage in Tirol als ernst

Grenzen zu Nachbarländern im Frühjahr geschlossen

Tirol war im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 abgeschottet gewesen. Mitte März wurden bis Anfang April alle Gemeinden unter Quarantäne gestellt und die Grenzen geschlossen. Diese Vollquarantäne bzw. die ausgerufene Selbstisolation war in der damaligen Form jedoch rechtswidrig, hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Mitte Jänner mitgeteilt – mehr dazu in Tiroler Vollquarantäne war rechtswidrig.

Verordnungen, mit denen aufgrund des Epidemiegesetzes 1950 der Verkehr zwischen Gemeinden beschränkt wird (also die Zu- und Abfahrt), waren laut VfGH gesetzwidrig, weil sie zum Zeitpunkt des Erlassens der Verordnung nicht in die Zuständigkeit des Landeshauptmanns fielen, sondern in jene der Bezirksverwaltungsbehörde.

Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes war außerdem gesetzwidrig, weil es, als die Verordnung erging, weder durch die damalige Fassung des Covid-19-Maßnahmengesetzes noch durch die damalige Fassung des Epidemiegesetzes gedeckt waren. Prinzipiell sind solche Maßnahmen jedoch auch künftig möglich.