GWR St. Anton im Winter ohne Menschen
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96 Anzeigen nach Kontrollen in St. Anton

Nach Berichten über Skitouristinnen und -touristen am Arlberg hat die Polizei am Freitag dutzende Kontrollen durchgeführt. Kontrollen gab es in 44 Unterkünften in St. Anton und im Stanzertal. 96 Anzeigen wurden erstattet.

Bei der Kontrolle von 44 Unterkünften und 133 Personen wurden vorerst 96 Anzeigen erstattet und 29 Sicherheitsleistungen eingehoben, teilte die Exekutive in einer Aussendung mit.

Zudem wurde eine behördliche Quarantäne und ein behördlicher PCR-Test angeordnet. Angezeigt und kontrolliert wurden unter anderem Briten, Dänen, Schweden, Rumänen, Deutsche, Australier, Iren und Polen. Im Auge hatte die Polizei – im Auftrag bzw. Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und unter Einbeziehung der betreffenden Gemeinden – dabei besonders die Einhaltung des Meldegesetzes bzw. der Bestimmungen zu Zweitwohnsitzen sowie der Covid-Einreise- und Notmaßnahmenverordnung.

Umgehungen „absolut inakzeptabel“

Das Strafmaß nach dem Epidemiegesetz bei Übertretungen der Verordnung beträgt bis zu 2.180 Euro, hieß es. Die Kontrollen seien „sehr effektiv und ohne nennenswerte Probleme bei den Beherbergungsbetrieben und Personalunterkünften“ durchgeführt worden, erklärte Bezirkspolizeikommandant Christoph Patigler. Gesetzesübertretungen in diesem Bereich seien „kein Kavaliersdelikt“.

Dass eine einzige Razzia von Polizei und Bezirksbehörde zu 96 Anzeigen geführt habe, mache deutlich, wie wichtig ein hartes Vorgehen sei, sagte ÖVP-Landeshauptmann Günther Platter. Umgehungen der geltenden COVID-Verordnungen seien absolut inakzeptabel. Der Kontrolldruck seitens der Behörde und Exekutive werde weiterhin aufrechterhalten.

Anmeldung per se nicht strafbar

Tirols Landespolizeidirektor Edelbert Kohler hatte sich zuletzt gegen Vorwürfe von zu wenigen Kontrollen gewehrt. Man kontrolliere bereits seit Wochen in sehr hoher Frequenz, hatte Tirols oberster Polizist im Interview mit dem ORF Tirol betont. Hinsichtlich angeblicher Partys in Heustadeln in St. Anton sprach er von „Halbwahrheiten“.

Es stimme zwar, dass viele Zweitwohnsitze angemeldet wurden, das sei an sich aber nicht strafbar. Auch habe man festgestellt, dass sich Personen abseits der Pisten aufhalten und dort Getränke konsumieren oder die Jause zu sich nehmen, so Kohler. Dabei handle es sich aber nicht nur um Niederländer oder Briten, sondern auch um Einheimische – und solange der Abstand dabei gewahrt bleibe, gebe es für die Polizei auch keinen Grund zum Einschreiten.