Das Bozner Ehepaar war seit 4. Jänner spurlos verschwunden. Nach eigenen Angaben habe der Sohn die Eltern am Handy nicht mehr erreichen können, er alarmierte die Carabinieri. Seit dem Verschwinden wurde in alle Richtungen ermittelt. 14 Tage lang suchten die Einsatzkräfte der Feuerwehren, Wasserrettung, Carabinieri und Hundestaffeln intensiv nach dem Ehepaar. Auch Hinweisen aus der Bevölkerung wurde nachgegangen – jedoch ohne Erfolg.
Ermittlungen gegen den Sohn
Seit Dienstag gab es in dem Fall des vermissten Ehepaares eine neue Entwicklung: Laut der italienischen Nachrichtenagentur ANSA ermittelte die Staatsanwaltschaft von Bozen gegen den 30-jährigen Sohn wegen vorsätzlicher Tötung und des Verbergens von Leichen.
Momentan seien noch „keine weiteren vorbeugenden Maßnahmen“ gegen ihn ergriffen worden. Er befinde sich auf freiem Fuß, hieß es am Dienstag. Der Sohn ersuchte demnach um rechtlichen Beistand ersucht. „Er hat einen Ermittlungsbescheid erhalten. Sobald Untersuchungen geführt werden, wo es unter Umständen einen Verantwortlichen geben kann, wird dieser Bescheid zugeschickt“, erklärte Flavio Moccia, der Anwalt des Sohnes.
Wohnung und Auto der Vermissten werden untersucht
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde am Dienstag auch die Wohnung, in der das Paar mit ihrem Sohn zusammenlebte, beschlagnahmt. Eine Spezialeinheit der Carabinieri werde in den kommenden Tagen die Wohnung und das Auto des Ehepaares auf Spuren untersuchen. „Der Sohn des vermissten Ehepaares ist am Boden zerstört, sowie es jeder in dieser Situation wäre, wenn die Eltern verschwunden sind. Er war der Letzte, der sie gesehen hatte, er lebte mit ihnen. Die Staatsanwaltschaft muss nun die Vorgänge rekonstruieren“, erklärte der Anwalt.
Die Ermittler sollen Hinweise gefunden haben, in welchem Gebiet sich möglicherweise die Leichen der Vermissten befinden könnten. Deshalb wurde der Bereich zwischen dem Dorf Pfatten und der Stadt Leifers, wenige Kilometer südlich von Bozen, von einer Spezialeinheit durchkämmt. Weitere Ermittlungen waren im Gange. Es gilt die Unschuldsvermutung.