Taschenrechner, Kugelschreiber und Tablet
pixabay/jarmoluk
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Wirtschaft

2021: Ermäßigte Umsatzsteuer bleibt vorerst

Steuerlich wird das Jahr 2021 keine großen Überraschungen bringen. Ein paar Erleichterungen wird es für die krisengeschüttelte Wirtschaft geben. Der ermäßigte Steuersatz, der wegen der Pandemie im Sommer 2020 eingeführt wurde, soll auch noch 2021 gelten.

Konkret profitieren davon Gastronomie, Hotellerie und Kulturbranche. Auch heuer wird der ermäßigte Umsatzsteuertarif von fünf Prozent gelten – anstelle von zehn, 13 oder gar 20 Prozent, erklärt Steuerrechtsexperte Klaus Hilber. Dies soll den Unternehmern in der Coronaviruskrise helfen. Konsumenten werden davon voraussichtlich nicht viel merken, der Bruttopreis – etwa für Theaterkarten oder Übernachtungen – werde gleichbleiben, so Hilber.

Frau schreibt auf Laptop im Homeoffice
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Für Homeoffice gibt es immer noch keine Regeln im Steuerrecht, obwohl dies von der Regierung bereits länger angekündigt wurde

Neu ist die Senkung der Umsatzsteuer von 20 auf zehn Prozent für verschiedene Reparaturdienstleistungen, etwa bei Haushaltsgeräten. Beschlossen wurde dieselbe Steuersenkung auch für Damenhygiene-Artikel.

Pendlerpauschale bleibt

Mit der Coronaviruspandemie ist vielerorts Homeoffice gelebte Realität geworden. Steuerliche Informationen, ob und wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dies geltend machen können, fehlen allerdings bislang, kritisiert Hilber. Die Pendlerpauschale wird auch bei Homeoffice und Kurzarbeit weiter ausbezahlt.

Neuerungen gibt es beim Kinderbetreuungsgeld. Für die Berechnung der einkommensabhängigen Variante können ausnahmsweise die Einkünfte des Jahres 2019 herangezogen werden, sofern sich dadurch ein höherer Tagsatz ergibt. Anderenfalls wird das Kinderbetreuungsgeld anhand des Steuerbescheides 2020 berechnet, je nachdem, wie es für die Familie besser ausfällt. Das passiert automatisch – mehr dazu in 2021 bringt viele Neuerungen.