Bargeldloser Zahlungsverkehr in einem Restaurant
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
Wirtschaft

Wirte: „Sind nicht für Kontrolle zuständig“

Gastronomiebetriebe können ab dem 18. Jänner wieder Gäste bewirten. In der ersten Woche dürfen aber nur freigetestete Personen empfangen werden. Die Kontrolle, wer freigetestet ist und wer nicht, könnten nicht die Wirte übernehmen, betont die Tiroler Wirtschaftskammer.

Die Gastronomen wissen derzeit nur, dass sie am 18. Jänner – ebenso wie Hotellerie, Dienstleistungen und Handel – wieder aufsperren dürfen. Aber nicht unter welchen Rahmenbedingungen. Diese gehörten im Vorfeld zwischen Politik und Interessensvertretung abgestimmt – und dann kommuniziert, würde sich Tirols Wirtesprecher Alois Rainer wünschen.

Wirten fehlt die Planungssicherheit

Momentan fehle es den Wirte komplett an Planungssicherheit und notwendigen Informationen rund um den Neustart. Besonders herausfordernd ist die erste Woche nach der Wiedereröffnung, in der nur freigetestete Personen Lokale besuchen dürfen. Wer dies kontrollieren soll, darüber ist sich auch die Bundesregierung noch uneinig – mehr dazu in Kontrollen als heiße Kartoffel.

Wirtesprecher Rainer sagt, dass die Einhaltung der geltenden Regeln maßgeblich in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liege, aber auch in der Verantwortung der staatlichen Kontrollorgane. Den „individuellen Ausgangsstatus“ zu überwachen könne allerdings „niemals Aufgabe der Wirtschaft“ sein, betont Rainer.