Seilbahngondeln in Garage (Lager) in Talstation
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Chronik

Jurist: FFP2-Maskenpflicht verfassungswidrig

Staats- und Verfassungsjurist Bernhard Müller hält die geplante Tragepflicht von FFP2-Masken in Skiliften ab dem 24. Dezember für verfassungswidrig. Im Handel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gelte auch keine FFP2-Maskenpflicht, begründete der Jurist seine Einschätzung.

Er halte Maßnahmen zwar für wichtig, vermisse aber eine sachliche, nachvollziehbare Begründung, so Müller. Die Regierung hätte aus den Aufhebungen sämtlicher Coronavirus-Maßnahmen durch den Verfassungsgerichtshof lernen müssen, betonte der Jurist im Gespräch mit der APA – mehr dazu in Betretungsverbote teilweise rechtswidrig (news.ORF.at).

„Gleiches muss gleich behandelt werden“, brachte Müller einen verfassungsrechtlichen Grundsatz auf den Punkt. Im Handel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gelte auch keine FFP2-Maskenpflicht, obwohl dort die Gefahr einer Ansteckung nicht geringer sei als in der Schlange am Skilift, so der Rechtsexperte.

Jurist vermisst Praktikabilität der Maßnahme

Abgesehen davon müsse eine geeignete Maßnahme, die vor Ansteckung schützt, auch praktikabel sein. „Wie stellen sich das die Politiker konkret vor? Piste runter – Helm runter – Maske rauf – Helm rauf – Helm runter – Maske runter – Helm rauf?“, merkte Müller an und schlussfolgerte: „Das funktioniert in der Realität nicht.“

Einen Schlauchschal halte er für eine unheimlich praktikable Sache, ferner könne man einen solchen ja auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. „Warum das eine so, das andere so?“ Er persönlich sei der Meinung, dass es bei der FFP2-Maskenpflicht um die Außenwirkung gehe, es liege wohl am „Murks, der uns in den Skigebieten passiert ist“. „Damit es nicht so blöd ausschaut, ziehen wir die Öffnung eben mit Maske durch“, mutmaßte Müller. FFP2-Masken schienen derzeit ja „in Mode“ zu sein.

Unterschied zwischen Fahrt in Gondel und in U-Bahn

Abseits der rechtlichen Bedenken hielt auch andernorts der Widerstand gegen die FFP2-Masken beim Skivergnügen an. Der Obmann des Fachverbandes der Österreichischen Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, Franz Hörl (ÖVP), sprach gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ von einem weiteren Schlag in die Magengrube der Seilbahner und legte nach: „Wir wollen für die Einheimischen aufsperren. Zuerst hat man uns wochenlang hingehalten, jetzt wirft man uns erneut Prügel vor die Füße.“ Es müsse ihm einmal jemand erklären, was der Unterschied zwischen der Beförderung mit einer Gondel oder mit einer U-Bahn in Wien sei.

Skigebiete hoffen und bangen

Mit vorsichtigem Optimismus blicken die Betreiber der Tiroler Skigebiete auf den Saisonstart am 24. Dezember. Sie dürfen aufsperren und nach derzeitigem Stand auch im harten Lockdown ab dem 26. Dezember geöffnet bleiben. Erwartet werden vor allem einheimische Gäste – mehr dazu in Hoffen und Bangen in den Skigebieten.