Der Versicherungsschutz gelte ab sofort, heißt es seitens des Landes. Das zusätzliche Sicherheitsnetz des Landes soll zum Tragen kommen, wenn über die ohnehin bestehenden Versicherungen der Seilbahnen kein Versicherungsschutz gegeben ist, informierte das Land in einer Aussendung am Montag. „Nach dem ersten Schritt, wonach Bewegung in der freien Natur individuell nach den Corona-Regeln vor Öffnung der Lifte auch in Skigebieten zulässig ist, räumen wir mit einem zusätzlichen Sicherheitsnetz des Landes die der aktuellen Situation geschuldeten Bedenken der Seilbahnwirtschaft aus“.
Sperren während Pistenpräparierung außer Streit
Wenn in einem Schadensfall ein Verschulden der Liftgesellschaft festgestellt werde, die bestehende Versicherung der jeweiligen Liftgesellschaft aber nicht greift, werde das Land Tirol den Versicherungsschutz durch die nunmehr abgeschlossene Versicherung herstellen. Sportreferent Geisler appellierte ferner an alle Wintersportler, sich „sowohl bis zum 24. Dezember als auch danach an die Regeln zu halten, Pistensperren aufgrund notwendiger Präparierungs- oder Sicherungsarbeiten Folge zu leisten und höchste persönliche Sicherheitsmaßstäbe bei allen Aktivitäten anzulegen“.