Schild Durchgang verboten
Hermann Hammer
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Chronik

Groteske um Wanderweg in Gnadenwald

Neben einem seit Jahrhunderten genutzten Weg in Gnadenwald prangt in jüngster Zeit ein Schild „Durchgang verboten“. Über dem Weg selbst liegen mehrere Barrikaden. Während der Chef des Speckbacherhofes auf eine rechtliche Notwendigkeit des Schildes verweist, könnten auch andere Absichten dahinter stecken.

Spätestens seit dem Jahr 1337 gehört die Kirche von St. Martin in Gnadenwald zur Pfarre Baumkirchen, was bis 1947 so blieb. Der Weg von Baumkirchen nach St. Martin hat aber nicht nur historische Bedeutung, auch aktuell handelt es sich um einen beliebten Weg, worauf auch die Schilder des Tourismuverbandes Hall-Wattens hinweisen.

Wegweiser des Tourismusverbandes
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Die Schilder des TVB verweisen auf den Weg

So mancher Wanderer könnte sich aber in letzter Zeit abgeschreckt fühlen, prangt doch neben einer wenige Meter neben dem alten Weg neu angelegten Forststraße auf beiden Enden das Schild „Durchgang verboten“.

Verbarrikadierte Wege
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Fantasievolle Verbauungen quer über die Wege

Zahlreiche kleine Barrikaden über den Weg gelegt

Über den Weg im Wald daneben wurden mehrere Barrikaden errichtet und am oberen Ende wurde das Gelände so verändert, dass man praktisch nur mehr über den neu angelegten Forstweg auf den Steig kommt. Man muss also direkt neben dem Schild „Durchgang verboten“ vorbei, das hier übrigens nicht direkt neben der Straße steht, sondern wenige Meter versetzt in Richtung des ehemaligen Steiges.

Das Schild etwas abseits der neu errichteten Straße
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Das Schild knapp unterhalb der Gnadenwalder Landesstraße, etwas abgesetzt auf der linken Straßenseite in Richtung des alten Weges

Hotel-Chef: „Freue mich, wenn die Leute da gehen“

Das Waldgrundstück gehört zum bekannten Speckbacherhof in unmittelbarer Nähe. Für den Chef des Speckbacherhofs, Andreas Hofmann, steht das Schild so da „weil es rechtlich so zu stehen hat“. Gegenüber dem ORF beteuert er, nichts dagegen zu haben, wenn Leute trotzdem durchgehen, „ich freue mich, wenn die Leute da gehen“ hieß es von ihm auf Anfrage.

Verbarrikadierter Weg
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Historisch belegt seit etwa 700 Jahren sind hier Leute zur Kirche von St. Martin unterwegs

Möglichkeit einer „Freiheitsersitzung“

Laut Peter Kapelari, der beim Alpenverein für Wege zuständig ist, könnte aber eine andere Absicht dahinterstehen: Wenn sich drei Jahre niemand zur Wehr setzt, könnte das als Beweis gewertet werden, dass der Weg ohnehin nicht mehr genutzt wird. Dann könnte man eine „Freiheitsersitzung“ geltend machen und den Weg möglicherweise legal sperren. Einer Sperre könnte aber neben dem Gewohnheitsrecht auch die Wegefreiheit im Weg stehen, die im Forstgesetz seit dem Jahr 1975 garantiert ist.

Barrikaden über den Wegen
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Die Barrikaden im Bereich des alten Weges könnten den Eindruck erwecken, dass man als Wanderer hier nicht erwünscht ist

Auch was eine mögliche Angst vor Haftung betrifft, gibt Kapelari Entwarnung. Der Grundeigentümer hafte nicht für die bloße Duldung einer Erholungsnutzung, außer er mache sich zum Wegeerhalter, etwa indem er aktiv Markierungen oder Wegweiser anbringt.

Wege und Straßen in Gnadenwald
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Links der neu errichtete Forstweg, rechts davon ziehen sich durch den Wald mehrere verbarrikadierte Wege

Bürgermeisterin: Weg muss begehbar bleiben

Die Bürgermeisterin von Gnadenwald Heidi Profeta zeigt sich von der Situation ebenfalls nicht erfreut, „ich finde das nicht im Sinne der Gemeinde und der Allgemeinheit“. Auch wenn es vom Chef des Speckbacherhofs heiße, das Verbot gelte nur für die Straße, würde man als Fußgänger das Verbot sehen und nur mit Bauchweh durchgehen. Von Seiten der Gemeinde habe man immer darauf bestanden, dass der Weg für die Allgemeinheit begehbar bleiben müsse, so Profeta.