Landesgericht Innsbruck
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Coronavirus

CoV-Maßnahmen an Gericht und Verwaltung

Auch das Landesgericht in Innsbruck und die Tiroler Bezirkshauptmannschaften reagieren auf die steigenden Infektionszahlen. Die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften werden erhöht, der Parteienverkehr wird soweit möglich eingeschränkt.

Am Landesgericht werden alle angesetzten Verhandlungen vorerst noch planmäßig stattfinden, wie es hieß. Allerdings sollen sie, soweit möglich, auch über Videokonferenzen geführt werden, etwa bei der Verhängung einer möglichen Untersuchungshaft. Bei Verhandlungen im Gerichtsgebäude selbst muss jetzt der Mund-Nasen-Schutz getragen werden – ein Gesichtsvisier reicht nicht mehr aus. Nur auf zugewiesenen Plätzen darf der Schutz abgenommen werden.

Wie anderswo auch soll am Landesgericht verstärkt gelüftet werden, um eine mögliche Virenlast in der Luft zu reduzieren. Zudem werden für die Verhandlungssäle weitere Plexiglaswände angeschafft. Der Parteienverkehr wird außerdem insgesamt eingeschränkt.

Bezirkshauptmannschaft BH Innsbruck-Land
Hermann Hammer
Auch an den Bezirkshauptmannschaften werden die Vorkehrungen erhöht

Landesverwaltung und Bezirkshauptmannschaften

Auch in der Tiroler Landesverwaltung und in den Bezirkshauptmannschaften ist der Amtsbetrieb nur eingeschränkt möglich. Bereits seit Mai sollen dort nur mehr dringende Angelegenheiten behandelt werden, die online oder telefonisch nicht möglich sind.

Die Amtsgebäude dürfen dann nur einzeln und unter vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Ausnahmen gibt es für die Bürgerservice-Bereiche der Bezirkshauptmannschaften Imst, Landeck, Schwaz, Kufstein und Kitzbühel. Dort ist die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen sowie Führerscheinen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Kontaktdaten werden erfasst

In den Amtsgebäuden werden die Kontaktdaten aller Eintretenden namentlich festgehalten um ein etwaiges Contact Tracing lückenlos zu gewährleisten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten der Amtsgebäude ist verpflichtend. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, die aufgestellten Desinfektionsspender zu nutzen und stets einen Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Personen mit Krankheitssymptomen ist das Betreten untersagt.