Landeserziehungsheim Kleinvolderberg
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Politik

Land stärkt Rechte der Missbrauchsopfer

Das Land Tirol stärkt die rechtlichen Ansprüche der Missbrauchsopfer in Heimen. Bei künftigen Prozessen verzichtet das Land auf den Einwand der Verjährung. So können Opfer zivilrechtliche Ansprüche gegen das Land Tirol geltend machen.

Bis in die 1990er Jahre wurden Kinder in Tiroler Heimen Opfer von seelischer, sexueller und körperlicher Gewalt. Erst im Jahr 2010 begann das Land Tirol mit der Aufarbeitung und gestand den Opfern schließlich auch finanzielle Entschädigung zu. Seit Beginn der Aufarbeitung wurden 580 Betroffene entschädigt, ihnen wurden in Summe rund drei Millionen Euro zugesprochen.

Bisher nicht auf Einwand der Verjährung verzichtet

Bisher hatte das Land bei einigen Entschädigungsklagen in Zivilprozessen nicht auf die Einrede verzichtet, was zu heftiger Kritik der Opposition führte. Mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz verzichtet das Land auf den Einwand der Verjährung, wenn Missbrauchsopfer dieser Heime in einen Zivilprozess gehen.

Landeserziehungsheim für Mädchen Kramsach-Mariatal
Landeserziehungsheim für Mädchen Kramsach-Mariatal

Damit können Personen, denen in Kinder- oder Jugendheimen des Landes Tirol körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt angetan wurde, nun ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen das Land Tirol geltend machen, erklärte Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Die Grünen).

Das Land muss Träger des Heimes gewesen sein

Voraussetzung dafür ist die Unterbringung in einem der nachfolgenden Heime von 9. Mai 1945 bis 31. Dezember 1991, deren Träger das Land Tirol war. Das betrifft damit folgende Heime in Tirol.

  • Landeserziehungsheim Kleinvolderberg
  • Landeserziehungsheim für Mädchen Kramsach-Mariatal (bis 1971)
  • Landessäuglings- und Kinderheim Arzl, „Schwyzerhüsli“ (von 1947 bis 1987)
  • Landessäuglings- und Kinderheim Axams
  • Landeserziehungsheim St. Martin – Schwaz
  • Kinderbeobachtungsstation Dr. Nowak-Vogl (von 1954 bis 1987)
Landeserziehungsheim Kleinvolderberg
Hermann Hammer
Das ehemalige Landeserziehungsheim Kleinvolderberg

„Die im Heim erlittene Gewalt und der dadurch verursachte Schaden aufgrund rechtswidrigen Verhaltens von Bediensteten der jeweiligen Einrichtung muss durch einen schriftlichen Erfahrungsbericht glaubhaft gemacht werden“, so Fischer.