Werner Kurz, Bürgermeister von Ischgl
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Ischgler Bürgermeister weist Vorwurf zurück

Nach dem Bericht zum Tiroler CoV-Management weist der Ischgler Bürgermeister Werner Kurz (Bürgerliste) Vorwürfe zurück, wonach er durch verspätete Kundmachung einer Verordnung die sofortige Beendigung des Skibetriebs verhindert habe. Er beruft sich unter anderem auf das vom Landeshauptmann angekündigte Saisonende.

Die unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung des Krisenmanagements hatte neben Fehleinschätzungen und Fehlinformationen ausdrücklich eine rechtswidrige Vorgangsweise des Ischgler Bürgermeisters geortet – mehr dazu in Bericht: „Folgenschwere Fehleinschätzungen“. Demnach hat Kurz die Verordnung, in der unter anderem die Schließung des Ischgler Skigebiets angeordnet wurde, zwar am 12. März bekommen habe, diese aber erst am 14. März ausgehängt und damit wirksam war.

Laut Kommission wäre der Bürgermeister dazu verpflichtet gewesen, die Verordnung umgehend kundzumachen, womit es am 13. März keine Skibetrieb in Ischgl mehr hätte geben dürfen. An diesem Tag war das Skigebiet aber noch offen.

Bürgermeister weist Darstellung zurück

Der Ischgler Bürgermeister wies diese Darstellung in einer Stellungnahme an die Medien zurück. Es habe die Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Landeck gegeben, dass die Verordnung ab Samstag, dem 14. März, gelte und damit der Freitag der letzte Skitag sei. Das habe auch der Ankündigung von Landeshauptmann Günther Patter (ÖVP) einige Tage zuvor entsprochen. Damals habe Platter in einem Pressegespräch den 13. März als letzten Skitag in Ischgl angekündigt.

Seilbahn in Ischgl
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Nach Ansicht der unabhängigen Expertenkommission hätte das Skigebiet in Ischgl bereits am 13. März gesperrt sein müssen

Bürgermeister: kein Verstoß gegen Gemeindeordnung

Der Ischgler Bürgermeister beteuert, dass die Vorgangsweise mit der Behörde abgestimmt gewesen sei. Die Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft sei in dieser Frage auch in den Akten belegt.

Dass er die Verordnung zur Schließung des Skigebiets nicht sofort kundgemacht habe, sei auch kein Verstoß gegen die Gemeindeordnung, wie von der Expertenkommission festgestellt, so Werner Kurz. In der Gemeindeordnung gelte die Vorschrift nur für Verordnungen von Gemeindeorganen, nicht aber für Vorordnungen anderer Behörden. Im konkreten handelte es sich um eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft.