Angeklagter sitzt im Gerichtssaal
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Gericht

Frau mit Leine erdrosselt – zwölf Jahre Haft

Ein 55-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine 52-jährige Frau unter anderem wegen Geldproblemen mit einer Hundeleine erdrosselt haben. Der Mann hatte sich vor dem Geschworenengericht schuldig bekannt.

„Das Ehepaar hatte große finanzielle Schwierigkeiten“, meinte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Am 7. Februar war es dann zu einem Streit gekommen. Dabei stürzte die 52-Jährige die Kellerstiegen hinunter. „Dann nahm der Angeklagte ohne jeden Grund die Hundeleine, zog seine Frau über die restlichen Treppen hinunter und legte ihr schließlich die Leine um den Hals“, schilderte die öffentliche Anklägerin. Die Frau habe sich heftig gewehrt.

„Alle ihre künstlichen Fingernägel waren abgebrochen“, sagte die Staatsanwältin. Der Widerstand sei jedoch vergeblich gewesen. Der Angeklagte habe minutenlang die Leine zugezogen. „Er hat erst losgelassen, als er davon ausging, dass seine Frau tot war“, erklärte die Staatsanwältin.

Anwalt sprach von verminderter Schuldfähigkeit

Der äußere Tatablauf werde von der Verteidigung nicht bestritten, sagte der Anwalt des 56-Jährigen. Sein Mandant habe „rot gesehen“. „Er sah keine andere Handlungsalternative“, so der Verteidiger. Der Angeklagte habe seit längerem unter der Ehe, der Eifersucht und Kontrollsucht seiner Frau gelitten. „Er war aber unfähig herauszukommen“, meinte der Rechtsanwalt und sprach von einer verminderten Schuldfähigkeit seines Mandanten.

Der Angeklagte selbst schilderte eine zerrüttete Ehe und erzählte von großen finanziellen Schwierigkeiten, die seine Frau einfach nicht wahrhaben hätte wollen. Sie habe ihn bewusst manipuliert, ihm Vorschriften gemacht und ihn von seinem Umfeld abgeschottet. Seelisch sei es „ein Horror“ für ihn gewesen. Er habe sich nicht getraut, sich von seiner Frau zu trennen, meinte der 56-Jährige. Die Tat gestand er ein. Die Leiche ließ er nach der Tat einfach im Keller liegen. Einige Tage danach wollte er seinem Leben mit Schlaftabletten seiner Frau ein Ende setzen.

Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig

Der 56-jährige Angeklagte war zum Tatzeitpunkt laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig. Zudem liege beim Beschuldigten auch keine geistige Abnormität vor. „Künftige strafbare Handlungen mit schweren Folgen sind vom Angeklagten nicht zu erwarten“, meinte der Psychiater in der Gerichtsverhandlung. Auch handle es sich bei der Tat um kein Effektdelikt, dagegen spreche das für eine Erdrosselung notwendige minutenlange Zuziehen der Leine.

Die Tat sei für den 56-Jährigen jedoch ein „Befreiungsschlag“ gewesen, so der Psychiater. Er habe sich in einer emotionalen Einbahn befunden. Die Entfremdung und die Aggressivität hätten sich in der Beziehung zwischen dem 56-Jährigem und der 52-Jährigen zunehmend aufgeschaukelt. Dies habe zu einem Zustand geführt, in dem sich die Ehepartner „nicht mehr sehen konnten“, erklärte der Gutachter.

Zeugeneinvernahme am Nachmittag

Die Todesursache sei Erdrosselung gewesen, führte indes die Gerichtsmedizinerin aus. Dafür müsse die Blutzufuhr zum Gehirn für zumindest wenige Minuten unterbrochen sein, zwei bis drei Minuten seien mindestens notwendig. Kratzer am Hals und die abgebrochenen künstlichen Fingernägel der Frau würden zeigen, dass das Opfer versuchte, die Hundeleine vom Hals zu lösen, erklärte die Medizinerin.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Der Angeklagte selbst nahm das Urteil an, es war vorerst noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.