Oberlandesgericht Innsbruck
ORF.at/Christian Öser
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Gericht

Frau nach Covid-19-Erkrankung verurteilt

Eine 54-jährige Frau ist am Donnerstag nicht rechtskräftig zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte sich trotz einer Covid-19-Erkrankung und behördlich vorgeschriebener Isolation unter Menschen gemischt.

Mehrmalige Verwarnungen durch die Polizei reichten der 54-jährigen deutschen Pensionistin nicht aus, ihr Verhalten zu ändern oder Schuldeinsicht zu zeigen. Sie war Covid-19-positiv getestet worden, und bekam am 21. April einen behördlichen Absonderungsbescheid. In diesem wurde festgehalten, dass sie sich nicht aus ihrer Wohnung entfernen durfte. Dennoch ging die Deutsche, die in Schwaz wohnt, zwei Tage später einkaufen.

Im Supermarkt gefunden

Ihr Ehemann, der sich aufgrund ihrer Erkrankung auch in Quarantäne befand, hielt sich an die Maßnahmen. Lebensmittelbestellungen über Internet lehnte sie ab. Der Frau, die nach eigenen Angaben 2.100 Euro Pension erhält, war der Mindestbestellwert zu hoch. Die Polizei kontrollierte die Einhaltung der Quarantäne und traf sie nicht in der Wohnung, aber im Supermarkt an, sie wurde verwarnt.

Am nächsten Tag fuhr sie mit dem Lift einer großen Wohnanlage neun Stöcke, um den Biomüll raus zu bringen und im öffentlichen Park noch etwas Sonne zu tanken. Wieder traf die Polizei sie nicht in ihrer Wohnung an, wieder wurde sie verwarnt.

Schließlich wurde sie festgenommen

Später am Tag verletzte sich die Erkrankte an der Hand. Statt die Rettung zu alarmieren, rief sie ein Taxi und fuhr damit ins Krankenhaus. Wieder hielt sie sich nicht an die behördliche Isolation und wurde schließlich festgenommen und in die Justizanstalt gebracht. Untersuchungshaft wurde keine verhängt, aber von der Haftrichterin eine Weisung erteilt.

In einer Dreistigkeit habe die Deutsche mehrmals die Gesundheit anderer gefährdet und sich einen Dreck um andere geschert, bemerkte der Staatsanwalt bei dem Prozess am Donnerstag. Im Sinne des Paragrafen 178 Strafgesetzbuch wurde sie zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.