Großes Medieninteresse mit Kamerateams und Fotografen zu Prozessbeginn
APA/EXPA/Johann Groder
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Gericht

Lebenslange Haft für 26-Jährigen

Im Prozess nach dem Fünffachmord in Kitzbühel ist der 26-jährige Angeklagte Mittwochnachmittag von dem Geschworenengericht einstimmig schuldig gesprochen worden. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Oktober 2019 hat der Mann seine Ex-Freundin, ihre Eltern, ihren Bruder und ihren Bekannten in Kitzbühel erschossen.

Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig in allen fünf Fällen des Mordes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigerin erbat Bedenkzeit. Die Richterin begründete das Urteil mit der „besonders kaltblütigen und heimtückischen“ Art der Tat, da die Opfer teilweise in ihren Betten erschossen und überrascht wurden. So war laut der Richterin trotz des reumütigen Geständnisses, der Selbststellung und des bisher ordentlichen Lebenswandels eine lebenslängliche Haft zu verhängen.

Wie es zu der Tat gekommen sei, könne er sich nicht erklären, erklärte der 26-jährige Kitzbüheler zuvor am Mittwoch vor Gericht. Wenn er könnte, würde er es ungeschehen machen. Die Bilder von der Bluttat würden ihn jeden Abend verfolgen, erklärte er. Er wünsche sich, jemand hätte ihn in jener Nacht aufgehalten, so der 26-Jährige.

Verteidigerin: „Alles in sich hineingefressen“

Auch seine Verteidigerin versuchte in ihrem Schlussplädoyer zu erklären, wie es zu der Tat kommen konnte. „Es sind ganz viele Faktoren zusammengekommen, die zu dieser schicksalhaften Nacht geführt haben“, so die Rechtsanwältin. Ihr Mandant habe ein Problem damit, sich emotional zu artikulieren, er habe „alles in sich hineingefressen“. Er habe Stabilität bei seiner Ex-Freundin gefunden. Das Ende der Beziehung habe ihm den Boden unter den Füßen weggezogen.

Angeklagter mit Justizwachebeamten im Gerichtssaal
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Die Geschworenen verurteilten den 26-Jährigen einstimmig zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht wurde deutlich, dass der 26-Jährige die Trennung von seiner Ex-Freundin verweigerte und nicht von ihr loskam. In der Tatnacht traf er sie in einem Lokal und wollte sie wie schon so oft zuvor zurückgewinnen. Das lehnte die 19-Jährige deutlich ab, berichteten auch Zeugen.

Alkoholisiert fuhr der Angeklagte dann zum Haus seiner Ex-Freundin. Mehrmals wurde er von ihr und ihrer Familie dort abgewiesen, auch von ihrem Bruder, seinem besten Freund. Da habe es bei ihm ausgesetzt, so beschreibt es die Verteidigerin, und in diesem Moment habe er den Entschluss gefasst, die Familie zu töten.

Gutachterin: „Angeklagter war zurechnungsfähig“

Diese Zurückweisung von einigen seiner wichtigsten Bezugspersonen sei an dem Abend zu viel geworden, vermutete Psychiaterin Adelheid Kastner in ihrem Gutachten. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Angeklagte bei der Bluttat zurechnungsfähig war.

Mit 16 Schüssen, zum Teil aus nächster Nähe, habe der Angeklagte die Familie ausgelöscht, erläuterte der Gerichtsmediziner. Nur die beiden Frauen könnten sich aufgrund des Verletzungsbildes vielleicht noch gewehrt haben.

Staatsanwältin: „Lebenslang gerechte Strafe“

Für die Staatsanwältin gab es keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die Opfer absichtlich umgebracht hatte. „Er hat diese fünf Personen regelrecht hingerichtet, wegen seiner enttäuschten Liebe zu seiner Ex-Freundin“, meinte die öffentliche Anklägerin. Es gebe in diesem Fall nur eine gerechte Strafe, und zwar lebenslänglich, fügte sie hinzu.

Der 26-jährige Kitzbüheler hatte im Oktober 2019 seine Ex-Freundin, ihre Eltern, ihren Bruder und ihren Bekannten getötet – mehr dazu in Fünffachmord: Untersuchungshaft beantragt.