Türschild zur Maskenpflicht „Bitte Mund und Nase bedecken“
ORF.at/Carina Kainz
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Politik

Wieder Maskenpflicht im Rathaus Innsbruck

Die Stadt Innsbruck führt wieder eine Maskenpflicht in Teilen des Rathauses ein. In den Wartebereichen müsse nun „aufgrund der aktuellen Situation“ ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Beschlossen wurde im Stadtsenat auch, dass an Samstagen kostenlos geparkt werden darf.

Grundsätzlich sollten im Stadtmagistrat Wartezeiten vermieden werden, teilte Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (ÖVP) nach dem Stadtsenat mit. Die Maskenpflicht gilt in den Referaten Bürgerservice und Fundservice, Standesamt und Staatsbürgerschaft, Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Aufenthaltsangelegenheiten, Rehabilitation und Behindertenhilfe, Wohnungsservice, Stadtkasse, Gesundheitswesen und Soziales (Ing-Etzel-Str.).

Amtsgeschäfte können online oder mit Terminvereinbarung erledigt werden. Parteienverkehr erfolge ausschließlich nachmittags mit Terminvereinbarung. Mit Stand Mittwochvormittag gab es in Innsbruck 19 Corona-Infizierte, in ganz Tirol waren es 42.

Kostenlos parken an Samstagen bis Silvester

Beschlossen wurde im Stadtsenat auch, dass befristet bis Jahresende an Samstagen die Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt ist. Die FPÖ, die den Antrag dafür gestellt hatte, sieht dies als Maßnahme zur Belebung der Wirtschaft in der Landeshauptstadt. Die FPÖ fordert außerdem weiter, dass die Parkraumbewirtschaftung wieder um 19.00 Uhr endet statt wie derzeit um 21.00 Uhr, dass an Samstagen generell und zur Mittagszeit zwischen 12.00 und 14.00 Uhr kostenlos geparkt werden darf.