Das Oberlandesgericht in Innsbruck
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Gericht

Zwölf Monate bedingt für Ex-Servicemann

Ein 35-jähriger Ex-Techniker und Servicemann ist am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen Beitrags zum Sportbetrug zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll Wachstumshormone für Sportler, darunter auch für die Langläufer Dominik Baldauf und Max Hauke, besorgt haben.

Emanuel M. soll unter anderem vom deutschen Sportmediziner Mark S. Wachstumshormone beschafft haben. Die Anklage lautete auf Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und Beitrag zum Sportbetrug. Er habe unter anderem an die ehemaligen Langläufer Baldauf und Hauke Wachstumshormone übergeben.

Neben den zwölf Monaten bedingter Haft muss der 35-Jährige eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen a 14 Euro – also insgesamt 3.360 Euro – zahlen. Der Angeklagte soll auch Fahrten für den Sportmediziner übernommen haben. Außerdem habe er selbst gemeinsam mit Mark S. Blutdoping praktiziert, gab der Angeklagte zu, der sich zu Prozessbeginn teilweise schuldig bekannt hatte.

Abgabe von Substanzen an Skifahrer erwies sich nicht

Aber auch der ehemalige Trainer Gerald H. habe ihn gefragt, „ob es möglich wäre, etwas für Hannes Reichelt zu besorgen“, gab der 35-Jährige vor Gericht an. Er habe daraufhin „etwas“ von Mark S. besorgt – ob es ein Wachstumshormon war, daran könne er sich jetzt nicht mehr erinnern – und das an H. übergeben. Ob dieser es dann weiter an Skistar Reichelt gegeben habe, wisse er nicht, so der Servicemann. „Immer wenn mich jemand um etwas gebeten hat, habe ich es halt gemacht“, sagte der Angeklagte zu seiner Vermittlerrolle zwischen dem Sportmediziner und den Sportlern.

Gegen Reichelt war im vergangenen Jahr wegen eines möglichen Dopingvergehens ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte die Ermittlungen im Rahmen der „Operation Aderlass“ dann Mitte Oktober jedoch ein. Die Vorwürfe eines ehemaligen nordischen Servicemannes, wonach Reichelt über einen ehemaligen österreichischen Langlauftrainer Dopingmittel bezogen habe, hätten sich nicht bestätigt, hieß es. Der 40-jährige Salzburger Ex-Super G-Weltmeister hatte die Vorwürfe stets vehement bestritten.

Auch Kühlschrank spielt eine Rolle

Auch er selbst habe über Mark S. Doping betrieben, erklärte der Servicemann am Montag vor Gericht. So habe er vier Blutdopingbehandlungen bei Mark S. in Anspruch genommen, gestand der 35-Jährige. Er sei damals ein „fanatischer Hobbysportler“ gewesen. Zudem warf die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Servicemann vor, bei der Beschaffung eines Kühlschranks zur Aufbewahrung von Blutbeutel mitgewirkt zu haben. Das bestritt der Angeklagte jedoch. „Ich habe den Kühlschrank nie gesehen“, beteuerte er. Er habe aber von seinem damaligen engen Freund Johannes Dürr mitbekommen, dass dieser einen Kühlschrank kaufen wollte.

Kennengelernt hatte er Mark S. bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi im Jahr 2014. Damals habe Dürr ihn gebeten, Mark S. vom Flughafen abzuholen. Einen Tag später habe er den Sportmediziner dann wieder zum Flughafen zurückgebracht. Vom Blutdoping habe er aber erst nach Sotschi erfahren.

Angeklagter fürchtet ÖSV-Klage

Trotz mehrmaliger Nachfrage des Staatsanwalts wollte der Angeklagte aber keine konkreten Namen von Trainern nennen, von denen er zum Doping aufgefordert worden war. „Dazu will ich nichts sagen“, meinte der 35-Jährige. Den Athleten sei aber gesagt worden, welche Mittel hilfreich wären. Namen nenne er aber keine, weil er unter anderem eine Klage des ÖSV fürchte, sagte der Angeklagte auf Nachfrage seines Verteidigers.

Auch der als Zeuge geladene ehemalige Langläufer Johannes Dürr bestätigte, dass der Angeklagte den deutschen Sportmediziner Mark S. in Sotschi bei den Olympischen Winterspielen im Jahr 2014 kennengelernt hatte. „Ich habe ihn darum gebeten, Dr. S. in Sotschi vom Flughafen abzuholen“, sagte Dürr.

Ankläger: „Wahnsinnstat“, Verteidiger forderte Diversion

„Die Person, die heute da sitzt, ist Opfer seiner Naivität und seines grenzenlosen Ehrgeizes“, meinte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Dieser Drang ein guter Sportler zu sein, habe ihn zu „Wahnsinnstaten“ hingerissen, führte der öffentliche Ankläger aus und beantragte ein schuld- und tatangemessenes Urteil, verwies aber auch auf das Geständnis des 35-Jährigen als wesentlichen Milderungsgrund.

„Der Sportler ist in einem System und ist eine Marionette“, führte indes der Verteidiger des 35-Jährigen an. Er regte bezüglich des Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz ein diversionelles Vorgehen an.