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Wirtschaft

BBT SE kritisiert Rechnungshofbericht

Die Brenner-Basistunnel-Gesellschaft BBT SE weist einige Kritikpunkte des Europäischen Rechnungshofs zurück. Bei Kosten und Zeiten des Projekts sei der Rechnungshof von Zahlen des nicht verbindlichen Vorprojekts ausgegangen, in dem vieles noch nicht berücksichtigt worden sei.

Was die Baukosten von 4,5 Milliarden anbelangt, so habe sich der Europäische Rechnungshof (EURH) auf eine Bewertung des Vorprojekts aus dem Jahr 2002 bezogen, das auf nur wenigen Erkundungsarbeiten basiert habe, ohne die Kosten für Maßnahmen aus den Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie für die Einhaltung der Rechtsvorschriften einzubeziehen. Sie umfassten auch weder die Kosten für die bahntechnische Ausrüstung und die Inbetriebnahme noch die Risikoprognose.

Nationale Vorgaben zu wenig beachtet

Das auf Preisbasis 2006 genehmigte Projekt habe im Jahr 2009 Gesamtkosten von 6,9 Milliarden Euro aufgewiesen. Letztmalig habe die BBT SE 2018 die Bauwerkskosten überarbeitet. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Vorgaben seien für die Berechnung der Risikovorsorge und der zukünftigen Inflation in Österreich 9,3 Mrd. Euro und in Italien 8,3 Mrd. Euro in den nationalen Finanzplänen berücksichtigt worden. Der EURH habe die Sachlage in diesem Zusammenhang nicht umfassend betrachtet und diese unterschiedlichen nationalen Vorgaben im Bericht nicht berücksichtigt, heißt es am Freitag in einer Aussendung.

Fertigstellung für 2026 geplant

Auch was den Zeitplan anbelangt, sollte laut der BBT SE Als Grundlage für den Vergleich der Bauzeiten das genehmigte Projekt und die entsprechende, im Jahr 2011 erwirkte Genehmigung für die Einleitung der Ausschreibungen der Haupttunnelarbeiten herangezogen werden. Unter Berücksichtigung dieses korrekten Zeitrahmens wäre die Fertigstellung des Bauwerks im Jahr 2026 geplant. Die Einhaltung sämtlicher Verfahren sowie die unvorhergesehenen Schwierigkeiten hätten jedoch Verzögerungen herbeigeführt. Die Prüfer des Rechnungshofs hatten eine Fertigstellung bis 2030 bezweifelt.

Außerdem würden sich die meisten Kritikpunkte und Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes hauptsächlich an die Europäische Kommission und an die betroffenen Mitgliedstaaten richten und würden die anderen sieben großen Infrastrukturprojekte betreffen, die von der EU kofinanziert werden.