Motorräder Hahntennjoch
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Verkehr

Fahrverbote für besonders laute Motorräder

Ab 10. Juni verbietet das Land auf mehreren Straßen im Außerfern besonders laute Motorräder. Das Fahrverbot soll bis Ende Oktober gelten. Man erhofft sich eine spürbare Entlastung für Mensch und Natur.

Betroffen von dem Verbot sind alle Motorräder, welche laut Zulassung einen Nahfeldpegel von über 95 Dezibel aufweisen. In Österreich würde das etwa sieben Prozent aller Motorräder betreffen.

Die betroffenen Straßen

Die Bergstraßen im Außerfern sind seit vielen Jahren beliebte Ausflugsstrecken für unzählige Motorradlenker. Vermehrt haben sich in dieser Zeit die Klagen der Bevölkerung über den Motorradlärm. Zusätzlich zu den bereits in den vergangenen Jahren verordneten Maßnahmen wird mit diesen neuen Fahrverboten auf der Bschlaber-, der Hahntennjoch-, der Lechtaler-, der Berwang-Namloser und der Tannheimerstraße eine spürbare Reduktion des Lärms eintreten, erwartet sich der Lärmexperte des Landes, Christoph Lechner.

Lärmstudie war Grundlage für Verordnung

Grundlage für die Verordnung sei die repräsentative Lärmstudie. Aus dieser sei klar hervorgegangen, dass der Motorradverkehr an den Sommer-Wochenenden und insbesondere das hochtourige Fahren bei Beschleunigungs- und Bremsvorgängen am meisten störend für die Befragten sind, so Lechner. Fahrverbote für laute Motorräder und das  Sperren bestimmter Strecken werde mit großer Mehrheit befürwortet, generelle Wochenendfahrverbote hingegen mehrheitlich abgelehnt.

Motorräder Hahntennjoch
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Die Hahntennjochstraße ist eine der beliebtesten Strecken bei Motorradfahrern

„Aktuell würden die Fahrverbote circa sieben Prozent  der in Österreich zugelassenen Motorräder betreffen. Diese 4.400 lauten Motorräder erzeugen in Summe dieselbe Emission als Nahfeldpegel, wie die restlichen circa 61.000 leiseren Motorräder“, erklärt Lechner. Laut dem Leiter der Verkehrsrechtsabteilung beim Land Bernhard Knapp müsse bei einer Übertretung mit 220 Euro Strafe gerechnet werden.

Änderungen im nächsten Jahr möglich

Die Fahrverbote gelten von 10. Juni bis 31. Oktober dieses Jahres, ohne Ausnahmen für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. LHStv Ingrid Felipe (Grüne) begründet die Verbote mit einer übergebührlichen Lärmbelastung für die Menschen entlang der Motorradstrecken. Das erfordere auch entsprechende Maßnahmen. Diese würden ab Inkrafttreten fachlich begleitet und evaluiert, sodass man nach der Motorradsaison die Auswirkungen feststellen und für kommendes Jahr mögliche Änderungen erarbeiten könne, so Felipe.