Eingebaute Trennwände in einem Schlaflager auf der Lizumerhütte
Romed Giner
Romed Giner
Coronavirus

Hüttenlager: Abstand oder Trennwände

Zeitgleich mit den Hotels dürfen Schutzhütten ab Freitag Übernachtungen anbieten. In den Matratzenlagern gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kojen, die Verordnung ist damit weniger streng als zunächst angekündigt. Statt dessen sind auch Trennwände möglich.

Die am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministers brachte laut Alpenverein – wie erhofft – doch eine weniger strenge Abstandsregelung für die Schlafräume. Ursprünglich war von zwei Metern die Rede gewesen, womit die Schutzhütten in der Regel nur mehr ein Viertel ihrer Schlafplätze hätten belegen können – mehr dazu in ÖAV gegen Abstandsregel in Schutzhütten. Viele Hütten würden inzwischen auch versuchen, Plexiglaswände oder andere Abtrennungen zu installieren, so Peter Kapelari, er ist beim Österreichischen Alpenverein für die Hütten zuständig.

Kapelari ging davon aus, dass in Tirol trotz der Auflagen auch alle rund 200 Hütten in diesem Sommer Übernachtungen anbieten werden. Höher gelegene Schutzhäuser öffnen ohnehin erst in einigen Wochen und haben dementsprechend noch etwas Zeit für die Vorbereitung. Es sei keine leichte Situation, aber die Schutzhütten würden natürlich versuchen, den Alpinisten das gewohnte Bergerlebnis zu ermöglichen.

Gastronomie auf den ersten Hütten seit Mitte Mai offen

Für Tagesgäste waren die ersten Schutzhütten bereits ab Mitte Mai wieder offen, zeitgleich mit der übrigen Gastronomie. Österreichweit betreiben die alpinen Vereine insgesamt 440 Hütten mit mehr als 17.000 Schlafplätzen. Wieviele davon heuer im Sommer wirklich belegt werden können, war vorerst aber noch offen. Grundsätzlich gelten für Hüttengäste die selben Vorschriften wie für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe im Tal. Zusätzlich gelten aber noch weitere Regeln.

Eigene Schutzmasken und Reservierung vorgeschrieben

Erarbeitet wurden die zusätzlichen Regeln von Österreichischem Alpenverein, Naturfreunden und Touristenklub in Kooperation mit dem Deutschen Alpenverein, dessen Sektionen Eigentümer vieler Schutzhütten in Österreich sind. Übernachtungen sind demnach nur mit einer Reservierung möglich. Neben dem vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz ist ein eigener Schlafsack und ein Polsterbezug mitzubringen.

Eingebaute Trennwände in einem Schlaflager auf der Lizumerhütte
Romed Giner
Eingebaute Trennwände in einem Schlaflager auf der Lizumerhütte

Die klassischen Hüttenschlafsäcke seien für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen allerdings nicht geeignet und damit nicht zugelassen. Grundvoraussetzung für Bergtouren und damit auch für einen Hüttenbesuch sollte ohnehin sein, dass Touren nur in gesundem Zustand in Angriff genommen werden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Alpinvereine.

Appell zur Einhaltung der Regeln

„Unsere Hüttenpächter gehen positiv in die kommende Hüttensaison und freuen sich auf ihre Nächtigungs- wie Tagesgäste. Es stehen heuer besondere Herausforderungen auf den Schutzhütten an – mit dem Einhalten der Grundregeln wird einer erfolgreichen Bergsaison aber nichts im Wege stehen“, so Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora. Wichtig sei die Eigenverantwortung der Gäste auf den Hütten. Die Pächter sollen nicht „Polizei spielen müssen“, hieß es beim Alpenverein verbunde mit dem Appell, dass die Hüttenbesucher von sich aus die Abstandsvorschriften einhalten sollen.

Wo Hütten bereits mit dem Gastronomiebetrieb gestartet seien, da gebe zum Teil ermunternde Rückmeldungen. Bereits Anfang Mai hatten Experten des Alpenvereins, der Naturfreunde und des Verbands der Alpinvereine VAVÖ Empfehlungen für den Bergsport in Coronavirus-Zeiten herausgegeben – mehr dazu in Alpinvereine: CoV-Leitlinien auf dem Berg.