Autokino
Hanno Mackowitz
Hanno Mackowitz
Lifestyle

Innsbruck bekommt sein erstes Autokino

Während die Kinos erst am 1. Juli aufsperren dürfen, wartet Innsbruck mit einem Autokino auf dem Areal der Olympiaworld auf. Ab 29. Mai werden dort täglich zwei Filme gezeigt. Möglich wird das Projekt durch eine Kooperation der Olympiaworld mit dem Metropolkino.

Das Autokino werde alle drei Sommermonate abgehalten, so Olympiaworld-Geschäftsführer Matthias Schipflinger. Neben den täglichen Vorführungen eigne sich die technische Infrastruktur auch für die Übertragung kultureller Ereignisse wie Konzerte oder Kabaretts, heißt es.

Die Nachfrage nach einem Autokino schätzt Schipflinger als groß ein: "Mit dem Autokino können wir einen Teil unserer Veranstaltungsflächen sinnvoll nutzen und den Tirolerinnen und Tirolern in diesen schwierigen Zeiten einen Teil Ihres Freizeitlebens zurückgeben.“

Zwischen „Minions“, „Joker“ und „Otto Neururer“

Eine tageslichttaugliche LED-Leinwand ermögliche familienfreundliche Filme am Vorabend, gefolgt von Primetime-Blockbustern nach Einbruch der Dunkelheit, so Schipflinger. Eine Programm-Vorschau für den Kino-Start am 29. Mai gibt es bereits: "Am ersten Tag starten wir mit den Minions und Bohemian Rapsody, am Pfingstwochenende werden mit Oscar-premierten Filmen wie Joker oder Parasite weitere Highlights folgen“, erzählt Metropol-Geschäftsführer Mario Hueber: "Wir verbinden den Charme der Nostalgie mit modernster Technik.“ Auch Themenabende werde es geben, beispielsweise mit dem Film „Otto Neururer – Hoffnungsvolle Finsternis“ zum 80. Gedenktag des seligen Pfarrers und NS-Opfers.

Kein CoV-Risiko im Auto

Ein Autokino sei aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich, sagte Innsbrucks Vizebürgermeister Johannes Anzengruber, da der Kontakt zu anderen Besuchern auf null reduziert werde. Auch der Schutz der Anrainer sei durch die Übertragung des Tonsignals über das Autoradio gewährleistet. Die Idee zu dem Autokino entstand in Gesprächen mit dem Innsbruck Marketing, Tourismusverband und der Stadt Innsbruck. Die am 15. Mai in Kraft tretende Änderung zur Lockerungsverordnung durch die Bundesregierung mache die Abhaltung von Autokinos möglich.