In Tirol gibt es 1.300 Jagdgebiete, 300 davon sind von Ausländern gepachtet. Diese Personen können anders als die große Mehrheit trotz der strengen Bestimmungen einreisen. Grundsätzlich darf man aus den meisten Nachbarländern nur mit einem ärztlichen Attest mit einem negativen Covid-19-Test einreisen bzw. muss nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne. Für Jagdpächter gilt das nicht.
Ausnahme für kleine Gruppe
Dass die generell strengen Einreisebestimmungen wegen der Krise ausgerechnet für die kleine Gruppe der Jagdpächter nicht gelten soll, kritisiert Selma Yildirim, sie ist auch SPÖ-Justizsprecherin. „Das Signal, das damit ausgesendet wird lautet: Wer Geld und Macht hat, kann es sich richten. Offensichtlich gibt es auch in der Corona-Krise gleiche und gleichere Menschen“, so Yildirim.
Grenzüberschreitender Familienbesuch ist schwierig
Sie verweist darauf, dass es derzeit unter anderem für Menschen aus Nachbarländern schwer sei, ihre Familienangehörigen in Österreich zu besuchen. Auch könnten Menschen aus Tirol derzeit nicht mit dem Auto über das Deutsche Eck fahren. „Das ist für mich nicht hinnehmbar. Abschussplan und Jagdsaison hin oder her.“
Regelung bundesweit gültig
Die Landesregierung betonte gegenüber ORF.at, dass es sich „um keine Tiroler Regelung“ handelt. Vielmehr sei vom Bundesland Vorarlberg eine entsprechende Anfrage ausgearbeitet und an den Bund gestellt worden. Dann sei die entsprechende Jagdpächterregelung vom Gesundheitsministerium an alle Landesregierungen ausgeschickt worden – mehr dazu in Tirol kommt nicht zur Ruhe.