Grundsätzlich gilt: Personen, die aus dem Ausland anreisen wollen, müssen ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als vier Tage ist oder sie begeben sich in eine 14-tägige Quarantäne.
Jagdpächter müssen nicht in Quarantäne
Diese Restriktionen gelten beispielsweise nicht für Berufspendler. Und diese Einschränkungen fallen jetzt auch für ausländische Jagdpächter weg. Sie brauchen weder ein ärztliches Attest noch müssen sie in Quarantäne. Es genügt die Vorlage eines Jagpachtvertrages beziehungsweise eines Wildabschussvertrages.
In Tirol gibt es 1.300 Jagdgebiete, 300 davon sind von Ausländern gepachtet. Die Erleichterungen haben mit der Jagdzeit zu tun, die am 15. Mai beginnt, heißt es aus dem Landesjägerverband. Es geht darum, den vorgegebenen Abschussplan zu erfüllen. Dazu sind auch Jagdpächter aus dem Ausland angehalten.