Polizeibeamte führen am Donaukanal Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen durch
APA/Herbert P. Oczeret
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Coronavirus

Polizei darf Strafen bald vor Ort einheben

In Tirol sind bislang rund 3.000 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verzeichnet worden. Die Polizei soll schon bald die Möglichkeit haben, bei geringfügigen Übertretungen direkt vor Ort Organstrafverfügungen einzuheben.

Der Großteil der Anzeigen ist bereits an die Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet worden, hieß es auf Nachfrage beim Land Tirol. Viele der Strafen müssten aber noch abgearbeitet werden, so Elmar Rizzoli von der zuständigen Behörde in Innsbruck. In den letzten Tagen und Wochen sei der Schutz der Bevölkerung und die Ergreifung der gesundheitsbehördlichen Maßnahmen im Vordergrund gestanden. „In den nächsten Wochen werden diese Anzeigen dann von den Strafbehörden systematisch abgearbeitet werden“, sagte Rizzoli.

Etwa jede dritte Anzeige im Bezirk Innsbruck-Stadt

Die meisten Anzeigen wurden bisher im Bezirk Innsbruck-Stadt verzeichnet. Etwa 35 Prozent aller Anzeigen fallen auf die Landeshauptstadt. Die wenigsten Anzeigen gab es hingegen im Bezirk Lienz. Lediglich drei Prozent aller Anzeigen in Tirol gab es in Osttirol. Aufgrund der Anpassung der Maßnahmen an die Bundesvorgaben – mehr dazu in Strenge Isolation in Tirol aufgehoben – sei in Tirol auch mit einem Rückgang der Anzeigen zu rechnen, glaubt Elmar Rizzoli.

„Die Einschränkungen sind ja bedeutend geringer, so gehen wir schon davon aus, dass die Zahl der Anzeigen, die bei den Bezirksverwaltungsbehörden einlangen, kleiner werden“, so Elmar Rizzoli. In Bereichen, in denen Verordnungen aufgehoben wurden, brauche es keine spezielle Überwachung mehr. Rizzoli erinnerte aber daran, dass nach wie vor die Bundesverordnung gilt. „Und die wird gleich zu überwachen sein wie vorher die Landesverordnung.“

Polizeikontrollen im Rapoldipark
zeitungsfoto.at/Liebl Daniel
Beispielsweise die Einhaltung des Sicherheitsabstands wird von der Polizei weiterhin überwacht werden

Kritik an hohen Strafen

Vereinzelt war in den vergangenen Tagen in sozialen Medien oder auch Zeitungen von unverhältnismäßig hohen Strafen zu lesen. Laut dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz sind Strafen bis maximal 3.600 Euro möglich. Diese Höchstrafe dürfte aber wohl in den seltensten Fällen ausgestellt werden. Schon dass beim ersten Vergehen eine Strafe von 500 Euro verhängt wird, hält Rizzoli für unwahrscheinlich.

„Eine 500-Euro-Strafe müsste eigentlich eine Wiederholungstat oder eine sehr schwerwiegende Tat sein“, so der Leiter des Amts für Allgemeine Sicherheit in Innsbruck. Die bisher ausgestellten Strafen liegen im Schnitt zwischen 150 und 360 Euro hieß es vom Land Tirol. Dass die Strafen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz im Vergleich zu den Strafen nach dem Epidemiegesetz um einiges höher sind, liege auch daran, dass das Epidemiegesetz aus den 50er-Jahren stammt und dementsprechend auch Strafen nie angepasst wurden.

Polizei soll bald vor Ort Strafen einheben

Der Strafrahmen von bis zu 3.600 Euro sei laut Rizzoli aber berechtigt. Schließlich gehe es nicht um rein ordnungspolitische Maßnahmen sondern um die Gesundheit von Menschen, wie er sagte. Bei geringen Verstößen gegen das neue Gesetz soll schon bald die Polizei in Österreich die Möglichkeit haben, direkt vor Ort Organstrafverfügungen einzuheben.

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ sollen Beamte auf diesem Weg eine Strafe von maximal 90 Euro verhängen können. Kann nicht bezahlt werden, wandert die Anzeige wie bereits bisher zu den Bezirksverwaltungsbehörden. Damit diese neue Regelung in Kraft treten kann, braucht es noch einen Beschluss zum bereits vorliegenden, neuen Gesetz.