Hubschrauber im Einsatz
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Chronik

CoV: Kontrollen in den Bergen

Die Berge werden im Zuge des Covid-19-Maßnahmengesetzes verstärkt durch die Polizei überwacht. Damit sollen Bergwanderungen und Skitouren unterbunden werden, hieß es in einer Aussendung der Polizei. Der Strafrahmen reicht dabei bis 3.600 Euro.

Für die kommenden Tage ist traumhaftes Frühlingswetter vorhergesagt. Daher sei davon auszugehen, dass einige Personen diese Frühjahrsbedingungen für sportliche Aktivitäten auf dem Berg ausnützen könnten, heißt es vonseiten der Polizei. Die Bevölkerung solle aber zu Hause bleiben.

Strafrahmen reicht bis 3.600 Euro an Geldstrafe

Wer trotzdem im alpinen Raum angetroffen werde, müsse mit einer Anzeigeerstattung und bis zu 3.600 Euro an Strafe rechnen. Wie Manfred Dummer, der Leiter der Polizeipressestelle gegenüber dem ORF Tirol klarstellte, kontrolliere die Polizei lediglich die Auflagen der geltenden Quarantänebestimmungen. Gestraft werde von den Bezirkshauptmannschaften, die auch die Höhe der Strafen festlegen.

Tirols Landespolizeidirektor Edelbert Kohler berichtete am Freitag bei einer Pressekonferenz, dass es im Zuge der Coronakrise bisher 2.300 Anzeigen wegen Übertretungen nach der Covid-19-Verordnung gegeben habe.

Im Falle eines Unfalls müssten Rettungskräfte gebunden und bei schweren Verletzungen würden Krankenhauskapazitäten blockiert werden.

Die Exekutive betonte, dass sich der Großteil der Bevölkerung vorbildlich an die Verkehrsbeschränkungen halten würde. Etliche uneinsichtige Personen gäbe es aber noch.

Polizei konktretisiert Vorgehen

Am Freitagvormittag hieß es in einer Aussendung vom Land, dass in den nächsten Tagen „die Alpinpolizei mit Unterstützung der Flugpolizei verstärkt Kontrollen im alpinen Bereich“ durchführt. Am Nachmittag präzisierte Polizeisprecher Dummer, dass Flugpolizei bzw. Polizeihubschrauber „nicht explizit“ für die Überwachung der Maßnahmen im Rahmen des Covid-19-Gesetzes eingesetzt werden. Es würden im Zuge der „tagtäglichen Grenz- und Einsatzflüge“ lediglich Auffälligkeiten bzw. Wahrnehmungen an die Alpinpolizei weitergeleitet, die dann einschreite.

Der Verlockung im Freien widerstehen

Nach den Quarantänebestimmungen ist derzeit nur das kurze Füßevertreten gestattet. Und das auch nur innerhalb der Gemeindegrenzen des Wohnorts. Skitourengehen, Wandern, Klettern, Laufen, Rennradfahren oder Mountainbiken gehören nicht zu den Ausnahmeregelungen – mehr dazu in Der Verlockung widerstehen.