Ein Mann mit Aktentasche geht ins Büro und spiegelt sich in den Glasscheiben eines Gebäudes.
APA/ Oliver Berg
APA/ Oliver Berg
Coronavirus

Coronaviruskrise, ein Geschäft für Anwälte

Die Coronaviruskrise ist zum Geschäft für Anwälte geworden. Der Verbraucherschutzverein (VSV) brachte eine Sammelklage wegen Hotel- und Pistensperren in Tirol ein. Der Prozessfinanzierer Advofin bemüht sich um betroffene Tourismusbetriebe.

Wegen der Schließung von Hotels und Seilbahnen kämpfen derzeit viele Tourismusbetriebe ums Überleben, so Advofin am Donnerstag. Der Prozessfinanzierer startet ein Sammelverfahren zur Anmeldung von Entschädigungsansprüchen für Tourismusbetriebe in Skigebieten.

Advofin glaubt an Kompensation des Erlösentgangs

Advofin-Vorstand Gerhard Wüest beruft sich auf das Epidemiegesetz. „Wir streben eine Kompensation des Erlösentgangs nach dem Epidemiegesetz an und sehen gute Chancen für eine Entschädigungszahlung für den Zeitraum vom 15. bis 30. März für die betroffenen Betriebe.“

Rund um den 15. März 2020 haben einzelne Bezirkshauptmannschaften in westösterreichischen Skigebieten die Schließung von Hotels und Seilbahnen angeordnet. Sie haben dabei auf das Epidemiegesetz Bezug genommen, das einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch für den Erlösentgang vorsieht, der durch solche Schließungen entsteht.

Entschädigung für die Zeit des Epidemiegesetzes

Die Bundesregierung hat dann per 16. März Covid-19-Gesetze erlassen, die Zahlungen bzw. Haftungsübernahmen der Republik auf freiwilliger Basis normieren, erklärt Advofin. In der Folge haben die zuständigen Bezirkshauptmannschaften zwischen 26. und 30. März die Verordnungen auf Basis des Epidemiegesetzes wieder aufgehoben.

Nach Rechtsmeinung von Advofin steht daher den betroffenen Betrieben für den Zeitraum von der Schließung bis zum 26. bzw. 30. März jedenfalls eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz zu.

50.000 Euro für ca. 14 Tage

Im Schnitt entstand einem Beherbergungsbetrieb laut Advofin-Schätzung binnen der 14 Tage ein Schaden von 50.000 Euro, der Gesamtschaden in Österreich soll 500 Mio. Euro betragen. „Anspruchsgegner sind die Republik Österreich und gegebenenfalls die Versicherungsgesellschaften bei Vorliegen einer Betriebsunterbrechensversicherung mit Erlösentgangsentschädigung gemäß Epidemiegesetz“, so der Prozessfinanzierer.

Die Ansprüche müssen binnen sechs Wochen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. bei der zuständigen Versicherung eingebracht werden. An der Advofin-Aktion können bis zum 17. April betroffene Tourismusbetriebe aus Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten teilnehmen – wenn sie einen potenziellen Entschädigungsbetrag von mindestens 15.000 Euro geltend machen können.

Verbrauchschutz vertritt 3.300 Tirol-Urlauber

Aufseiten der Verbraucher ist indes Peter Kolba mit seinem Verbraucherschutzverein aktiv. Er vertritt bereits 3.300 Tirol-Urlauber, wie er am Donnerstag auf APA-Anfrage sagte. Kolba wirft den Tiroler Behörden vor, bei der Schließung von Hotels und Pisten aus wirtschaftlichen Gründen zu lange zugewartet zu haben, der Verbraucherschützer hat deswegen auch eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht.

Hunderte gehen davon aus, sich beim Tirol-Urlaub mit dem Coronavirus angesteckt zu haben. Diejenigen, die sich beim VSV gemeldet haben, sind zum überwiegenden Teil aus Deutschland, sagte Kolba. Urlauber aus anderen Nationen, etwa Dänemark, Norwegen, Finnland oder Island, holen aber auf. „Jetzt wird der englische Fragebogen benutzt.“