Eine Airbnb-Wohnung
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Wirtschaft

Vermietung trotz Verbots

Beherbergungsbetriebe sind derzeit tirolweit auf Landesverordnung geschlossen. Es halten sich aber offenbar nicht alle an dieses Verbot: Im Internet lassen sich nach wie vor Unterkünfte buchen. Die Vermieter machen sich damit strafbar.

Die Verordnung des Landeshauptmanns vom 25. März im Rahmen des COVID-19-Gesetzes verbietet klar „das Betreten von Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken, insbesondere von Hotelbetrieben, Airbnb, Privatzimmervermietungen und dergleichen“ – mehr dazu in Alle Hotels ab Montag gesperrt. Aushänge hinter den geschlossenen Türen weisen auf das Verbot hin.

Es gebe Ausnahmen, aber wenige, erklärte Karin Seiler, Geschäftsführerin des Tourismusverband Innsbruck. In Innsbruck selbst dürfen momentan sechs Betriebe geöffnet haben: „In diesen Unterkünften wohnen derzeit vereinzelt medizinisches Personal, Angestellte der ÖBB oder der Air-Ambulanz“, führte Seiler aus.

Umfassendes Angebot für potentielle Urlauber

Dieses ortsfremde Fachpersonal bucht allerdings direkt beim Tourismusverband, der dann die Wohnungen und Zimmer vermittelt. Online-Buchungsplattformen wie booking.com oder Airbnb sind dennoch voll von Angeboten für potentielle Urlauber.

Ein Aushang an der Tür eines geschlossenen Hotels in Innsbruck
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Ein Aushang an der Tür eines geschlossenen Hotels in Innsbruck

Verantwortung liegt beim Vermieter

Über Airbnb gelingt es dem ORF Tirol, eine Innsbrucker Wohnung für das Osterwochenende zu buchen. Der Vermieter fragt in den darauf folgenden Nachrichten nicht, ob es sich bei diesem Innsbruck-Aufenthalt um eine Geschäftsreise handelt – die Gäste also zum sogenannten systemrelevanten Personal zählen, das im Land nächtigen darf – obwohl er das müsste. Die Verantwortung, den Grund der Reise zu überprüfen, obliege nämlich dem Vermieter: „Er muss spätestens dann darauf hinweisen und sich erkundigen, wenn Sie Kontakt mit ihm aufnehmen“, erklärte Karin Seiler.

Für den Innsbrucker Tourismusverband sei es schwer, solche Fälle nachzuverfolgen, da genaue Informationen wie die Adresse der Unterkunft erst nach abgeschlossener Buchung ersichtlich sind – unter Umständen auch erst, wenn bereits Geld bezahlt wurde.

Mit der Verordnung und dem Vermietungsverbot an Touristen konfrontiert, erklärte der betreffende Vermieter gegenüber ORF Tirol, er habe noch vorgehabt, nachzufragen, ob es sich um eine geschäftliche Buchung handle. Wann diese Nachfrage erfolgt wäre, das könne er nicht genau sagen.

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Eigentlich müsste der Vermieter den Grund der Reise überprüfen
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Eigentlich müsste der Vermieter auf das geltende Vermietungsverbot hinweisen und den Grund der Reise erfragen
Eine bestätigte Buchung bei Airbnb
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Erfolgreiche Buchung – obwohl die Wohnung derzeit nicht an Urlauber vermietet werden dürfte
Auf Airbnb stehen zig Wohnungen in Innsbruck zur Vermietung
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Zig Wohnungen werden derzeit noch immer im Internet zur Vermietung angeboten

Kein Personal für Kontrollen

Alle Gastgeber seien per Email über die Einschränkungen informiert worden, mit dem Ziel der Eindämmung von Covid-19, teilte Airbnb auf Anfrage des ORF Tirol mit. “Wir beobachten die Entwicklungen laufend, um Gastgeber und Gäste bestmöglich über neue Vorschriften in Tirol und ganz Österreich zu informieren", so die Buchungsplattform. „Daher haben wir alle Airbnb-Gastgeber per Email gezielt über die Einschränkungen für die Beherbergung mit dem Ziel der Eindämmung von Covid-19 informiert und stellen Links zu den Informationen des Landes Tirol auf unserer Webseite bereit.“

Jene zu kontrollieren, die sich nicht an diese Regeln halten, sei schwer, gab Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) zu. Eigentlich sollte die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Kontrollen durchführen und entsprechende Strafen aussprechen, es fehle durch die Coronavirus-Krise aber am nötigen Personal. Derzeit überprüfe daher der Innsbrucker Tourismusverband Meldungen illegaler Vermietungen. Es sei unbefriedigend, wenn ein Gesetz missachtet aber derzeit nicht entsprechend geahndet werden könne, so Willi. Ein Zuwiderhandeln könnte mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro bestraft werden.

Man wolle Dinge wie illegale Vermietung nach der Krise „wieder vermehrt ins Visier nehmen“, versprach der Innsbrucker Bürgermeister. Dann dürften das Covid-19 Gesetz und die damit verknüpfte Verordnung des Landes aber ohnehin nicht mehr schlagend sein.

Gäste aus Norditalien im März

Die von ORF Tirol gebuchte Wohnung scheint jedenfalls beliebt bei internationalen Gästen zu sein: In den Kommentaren finden sich Bewertungen von chinesischen Skiurlaubern, die bereits im Februar eincheckten, sowie von Norditalienern, die im März in der Privatunterkunft in Innsbruck nächtigten.