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Gericht

VKI klagt KitzVenture wegen Mundschutzmasken

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Klage gegen die KitzVenture GmbH eingebracht. Das Unternehmen biete auf einer Webseite Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken an, habe die Produkte allerdings nur mangelhaft beschrieben.

Wie der VKI bemängelt, biete KitzVenture auf der Webseite mundschutzmasken24.com die Produkte mit dem Versprechen an: „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern“. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“.

Abgebildet seien dabei aber herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken), die nach Experteneinschätzung den Träger nicht vor einer Übertragung des Coronavirus schützen. Darauf wird nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Kritik an Erläuterung der Inhaltsstoffe

Zudem werde auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten, das folgendermaßen angepriesen wurde: „eignet sich hervorragend für die Haut um Keime zu reduzieren“. Dabei werde aber weder die Wirkung gegen Viren klargestellt, noch auf die Inhaltsstoffe des Produkts eingegangen.

Im Kontext des Coronavirus seien nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Um gegen das Coronavirus zu wirken, müsse ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein.

Bei dem ebenfalls angebotenen „Desinfektionsmittel für die Hände“ seien keine Informationen über die Inhaltsstoffe zu finden. Vielmehr behalte sich KitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

VKI bereits mehrfach gegen KitzVenture vorgegangen

Der VKI war bereits in der Vergangenheit gegen KitzVenture vorgegangen. Im Jahr 2017 wurde das Unternehmen rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Den Anlegern waren damals 9,75 Prozent Fixzinsen versprochen worden.

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KitzVenture wurde 2017 wegen irreführender Werbung verurteilt.

Auch ein strafrechtliches Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs gegen KitzVenture war bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck anhängig. Der Prozesstermin war zuletzt auf die zweite Aprilhälfte verschoben worden.