Laut Land sei inzwischen bekannt geworden, dass zwei mittlerweile positiv getestete Männer aus dem Bezirk Kitzbühel im fraglichen Zeitraum bereits mit grippeähnlichen Symptomen auf der Skihütte gearbeitet haben, also bis zur Schließung der Skigebiete am 15. März. Da die beiden am 12. März darüberhinaus die „Karatbar“ in Westendorf besucht hatten, erstreckte sich der Aufruf auch auf Besucher dieses Lokals.
Besucher der beiden Lokale wurden aufgefordert, ihren Gesundheitszustand genau im Auge zu behalten. Sollten sie Symptome feststellen, dann sollte sie umgehend die Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren, so die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel. Falls es sich um inzwischen abgereiste Urlauber oder ausländische Saisonkräfte handelt, sollten Betroffene die Gesundheitsbehörden im eigenen Heimatland informieren.
Land verweist eindringlich auf Meldepflicht
Unterdessen wiesen die Gesundheitsbehörden einmal mehr darauf hin, dass es unter anderem auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen wie dem Coronavirus eine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese zu melden. In den vergangenen Tagen hätten gewisse Zusammenhänge erst nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung und nach nochmaligem Nachgehen durch die Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden können. Bei Nicht-Melden drohe eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz.