Schild vor dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft Innsbruck
ORF
ORF
Coronavirus

CoV in Ischgl: Staatsanwaltschaft ermittelt

Mit den Coronavirus-Erkrankungen in Ischgl befasst sich jetzt die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Die BH Landeck gab eine Sachverhaltsdarstellung ab, nachdem deutsche Medien berichteten, ein Ischgler Betrieb habe eine Erkrankung schon Ende Februar nicht gemeldet.

Die Gemeinde Ischgl wurde am Sonntag vom ZDF informiert, dass bereits Ende Februar in einem Betrieb ein positiver Fall von Covid-19 bekannt gewesen sein soll, was der Betrieb jedoch nicht an die Gesundheitsbehörde gemeldet habe. Wie das Land Montagvormittag in einer Aussendung mitteilte, übermittelte die Gemeinde Ischgl diese Information Sonntagabend an die Bezirkshauptmannschaft (BH), die Montagfrüh die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft verfasste.

Mitarbeiterin soll heimgeschickt worden sein

Der Fall, der eine Mitarbeiterin betroffen hatte, soll so gehandhabt worden sein, dass diese nach Hause geschickt wurde, hieß es. Ob es sich bei dem Fall tatsächlich um einen positiven Corona-Fall handelt – dafür wäre eine Testung notwendig – oder um einen Verdachtsfall, war zunächst unklar und auch dem Land nicht bekannt. Es handle sich jedoch um „derart ernste Vorwürfe, dass dem sofort nachzugehen ist“, sagte ein Sprecher der APA.

Verdacht: Verstoß gegen Epidemiegesetz

Laut Land Tirol ermittle aber nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Bezirkshauptmannschaft. Nach dem Epidemiegesetz steht der Vorwurf im Raum, dass eine meldepflichtige Erkrankung oder deren begründeter Verdacht nicht gemeldet worden sei. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Anzeige im Falle von Nichtmeldung

Die Gesundheitsbehörden wiesen darauf hin, dass eine gesetzliche Meldepflicht für das Coronavirus auch für Gast- und Schankbetriebe besteht. Lokalbesitzern, die eine meldepflichtige Krankheit verheimlichen, droht eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz.

Für FPÖ zu frühe „Flucht nach vorn“

Die Tiroler FPÖ reagierte auf die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung mit der Forderung zur Selbstanzeige. Landesparteiobmann Markus Abwerzger forderte, dass alle Abläufe und Vorgänge akribisch aufgearbeitet werden müssten. Der Bericht an die Staatsanwaltschaft sei eine „Flucht nach vorne“, die zu früh komme, „die Tiroler Landesregierung wäre mit einer Selbstanzeige besser beraten“, so Abwerzger.