Schild für Apres-Ski-Lokal
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Coronavirus

Zillertaler Apres-Ski-Gäste sollen sich melden

Das Land Tirol bittet in einem dringenden Aufruf alle, die von 8. bis 15. März Bars und Apres-Ski-Lokale im Zillertal besucht haben, sich zu melden. Neun Lokale sind betroffen, außerdem zwei Hotels und eine Pension.

Im Zillertal sind aktuell 32 positive Coronavirus-Testungen bekannt. Viele davon weisen offenbar einen Zusammenhang mit Gastronomie- sowie Beherbergungsbetrieben auf.

Situation im Zillertal „sehr komplex“

Im Zuge der Nachverfolgungen und Kontaktpersonenermittlungen sowie auch durch Rückmeldungen aus der Bevölkerung konnte eine weitere Person – eine deutsche Staatsbürgerin – ausgemacht werden, die in einer Bar im Zillertal gearbeitet hat und nach ihrer Rückkehr in Deutschland positiv getestet wurde, erklärte das Land.

Man tue alles, um die Kontaktpersonen und Zusammenhänge bestmöglich aufzuklären, betonte der Schwazer Bezirkshauptmann Michael Brandl. Man trete auch mit allen weiteren Tourismusmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Verbindung, die mittlerweile bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind. Die Situation sei allerdings „sehr komplex“, so Brandl.

Zillertal-Aufenthalt vom 8. bis 15. März

Die Gesundheitsbehörden rufen alle Personen, die sich von 8. bis 15. März in Bars und Apres-Ski-Lokalen im Zillertal aufgehalten haben, dazu auf, auf ihren Gesundheitszustand zu achten und bei Symptomen die Telefonnummer 1450 zu wählen. Exakt in diesem Zeitraum könne „eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden“, erklärte das Land Tirol. Das gelte speziell für Besuche in folgenden Bars und Betrieben:

Mayrhofen:
– Brück’n Stadl
– Scotland Yard Pub
– Hotel Strass – „Arena Club“
– Restaurant Steakhouse
– Cafe/Bar „Happy End“

Gerlos:
– Apres-Ski „Skihütte“
– Seppi’s Gerlos

Zell am Ziller:
– Zellerstuben – „Hili Bar“

Aschau-Kaltenbach:
– Bergrestaurant „Marendalm“

Auch Hotels und Pension betroffen

Zudem seien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von drei Beherbergungsbetrieben betroffen gewesen, nämlich dem Hotel Mannlicher in Mayrhofen sowie dem Hotel Gaspingerhof und der Pension Milchbar – beide in Gerlos.

Diese Betriebe hätten aber von sich aus umgehend alle Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert, erklärte das Land. Hier sei eine weitere Rückmeldung daher nicht mehr erforderlich.

Hotline der BH Schwaz

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat eine eigene Hotline für weitere Fragen eingerichtet – erreichbar unter der Telefonnummer +43 (0) 5242 69 31 58 80.

Die Gesundheitsbehörden weisen darauf hin, dass bei Coronavirus-Erkrankungen eine Meldepflicht bestehe, auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben. In den letzten Tagen hätten gewisse Zusammenhänge seitens der Gesundheitsbehörden erst nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung und nach darauffolgend nochmaligem Nachgehen der Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden können, so das Land. Auch ausländische Gesundheitsbehörden hätten den Tiroler Behörden keine Meldungen erstattet.

Eine Nichtanzeige könne für Betriebe jedenfalls eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz und eine Geldstrafe bis zu 2.810 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen nach sich ziehen.

Klient von Innsbrucker Teestube eingeliefert

Indes wurde auch bekannt, dass am Samstag ein Klient in der Innsbrucker Teestube in der Kapuzinergasse mit hohem Fieber von der Rettung in die Klinik eingeliefert wurde. Die Person wurde isoliert und auf das Coronavirus getestet. Ein Ergebnis lag vorerst noch nicht vor. Alle 40 Personen, die an Ort und Stelle waren, wurden registriert, um ein „lückenloses Kontaktmanagement zu garantieren“, wie es hieß.