Symbolfoto Kurzarbeit
photocrew – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Die Infos zur neuen Kurzarbeit

Als Folge der Corona-Krise hat die Bundesregierung neue Regelungen für Kurzarbeit beschlossen. Diese wurden mit den Sozialpartnern ausverhandelt. Wirtschaftskammer, ÖGB, Arbeiterkammer und AMS Tirol informieren darüber.

Mit dem neuen Modell kann im Schnitt die Arbeitszeit für drei Monate zwischen zehn und 90 Prozent reduziert werden. Sie kann auch in einzelnen Wochen auf null Prozent gesenkt werden. Bei Bedarf kann die Kurzarbeit um weitere drei Monate verlängert werden.

Arbeitgeber bekommen Mehrkosten ersetzt

Die Arbeitgeber „bekommen Mehrkosten, die ihnen durch die Kurzarbeit entstehen, ersetzt – und das ab dem ersten Monat. Das heißt, sie zahlen nur noch für die auch tatsächlich geleistete Arbeitszeit“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Auch Lehrlinge könnten nun zur Kurzarbeit angemeldet werden. Darüber hinaus entfalle das übliche sechswöchige Vorverfahren und Kurzarbeit-Anträge könnten rückwirkend ab 1. März gestellt werden.

Beispiele für Löhne in Kurzarbeit

Die Wirtschaftskammer Tirol rechnet vor:
Die neue Kurzarbeit führt für den Arbeitnehmer im Ergebnis zu folgenden Nettoersatzraten (= Prozentsatz des Nettoentgelts vor Kurzarbeit):
• 80% Prozent Nettoersatzrate, wenn das Bruttoentgelt vor Einführung der Kurzarbeit über 2.685 Euro liegt, bzw.
• 85 Prozent bei Bruttoentgelt zwischen 1.700 Euro und 2.685 Euro und
• 90 Prozent bei Bruttoentgelt unter 1.700 Euro

Informationen zur Kurzarbeit

Fragen zur Kurzarbeit können unterschiedliche Institutionen beantworten:

Instrument gegen Kündigungen

Tirol AK Präsident Erwin Zangerl sagt: „Es ist für praktisch alle Betriebe geeignet, vom kleinen Frisör bis zum großen Industriebetrieb“. Es sei ein flexibles Instrument. „Es gibt überhaupt keinen Grund für Kündigungen, wo Kurzarbeit möglich ist“, führte Zangerl weiter aus.