Mit dem neuen Modell kann im Schnitt die Arbeitszeit für drei Monate zwischen zehn und 90 Prozent reduziert werden. Sie kann auch in einzelnen Wochen auf null Prozent gesenkt werden. Bei Bedarf kann die Kurzarbeit um weitere drei Monate verlängert werden.
Arbeitgeber bekommen Mehrkosten ersetzt
Die Arbeitgeber „bekommen Mehrkosten, die ihnen durch die Kurzarbeit entstehen, ersetzt – und das ab dem ersten Monat. Das heißt, sie zahlen nur noch für die auch tatsächlich geleistete Arbeitszeit“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Auch Lehrlinge könnten nun zur Kurzarbeit angemeldet werden. Darüber hinaus entfalle das übliche sechswöchige Vorverfahren und Kurzarbeit-Anträge könnten rückwirkend ab 1. März gestellt werden.
Beispiele für Löhne in Kurzarbeit
Die Wirtschaftskammer Tirol rechnet vor:
Die neue Kurzarbeit führt für den Arbeitnehmer im Ergebnis zu folgenden Nettoersatzraten (= Prozentsatz des Nettoentgelts vor Kurzarbeit):
• 80% Prozent Nettoersatzrate, wenn das Bruttoentgelt vor Einführung der Kurzarbeit über 2.685 Euro liegt, bzw.
• 85 Prozent bei Bruttoentgelt zwischen 1.700 Euro und 2.685 Euro und
• 90 Prozent bei Bruttoentgelt unter 1.700 Euro
Informationen zur Kurzarbeit
Fragen zur Kurzarbeit können unterschiedliche Institutionen beantworten:
- Arbeiterkammer Tirol oder Hotline 0800/22 55 22 – 1414.
- Wirtschaftskammer oder Hotline 05 90 905-1111
Instrument gegen Kündigungen
Tirol AK Präsident Erwin Zangerl sagt: „Es ist für praktisch alle Betriebe geeignet, vom kleinen Frisör bis zum großen Industriebetrieb“. Es sei ein flexibles Instrument. „Es gibt überhaupt keinen Grund für Kündigungen, wo Kurzarbeit möglich ist“, führte Zangerl weiter aus.