In den nächsten Tagen und Wochen werden viele Familien und Paare mehr Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen als üblich. Das könne als Chance und Bereicherung gesehen werden, erklärte Frauenlandesrätin Gabriele Fischer (Die Grünen). Gleichzeitig stelle das viele Menschen auf engstem Raum vor Herausforderungen.
Gerade in Ausnahmesituationen komme es oft vor, dass sich ohnehin vorhandene Unterdrückungsverhältnisse und Gewaltdynamiken verschärfen. In China habe sich gezeigt, dass während der Corona-Maßnahmen die Gewalt gestiegen sei, erklärte Fischer. Deshalb seien verstärkte Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene von Gewalt nötig, erklärte auch Gabi Plattner, die Leiterin des Tiroler Frauenhauses.
Hilfe online und per Telefon
In Tirol wurde dafür unter dem Namen „Gewaltprävention Tirol“ ein eigener Budgetposten vorgesehen. Damit sollen Beratungsstellen, Maßnahmen und Projekte unterstützt werden. Auch zahlreiche Hotlines und Onlineplattformen bieten Hilfe:
- Notrufnummer Tiroler Frauenhaus: 0512 342112, 24 Stunden täglich erreichbar, wohnen@frauenhaus-tirol.at
- Frauenhelpline: 0800 222 555, Beratung bei Gewalt in Familie oder Beziehung
- Frauen im Brennpunkt: www.online-frauenberatung.at, Fragen zu Existenzsicherung, Beruf, Partnerschaft, Sexualität oder Gewalt
- Corona-Sorgen-Hotline: 0800 400 120 des Landes Tirol und der Diözese Innsbruck
- Erziehungsberatung des Landes Tirol: 0512 508 2972, Hilfe im Familienalltag
Auch bundesweite Maßnahmen geplant
24-Stunden-Helpline
Unter der Nummer 0800 222 555 stehen täglich und zu jeder Zeit Expertinnen und Experten bereit. Eine Online-Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen ist täglich von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr unter Haltdergewalt.at erreichbar.
In ganz Österreich befürchten die Experten in den kommenden Wochen einen Anstieg bei den häuslichen Gewaltdelikten. Die Regierung stellte dazu am Donnerstag ein Maßnahmenpaket vor – mehr dazu in Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde die Helpline personell und finanziell aufgestockt, in Supermärkten sollen Infobroschüren ausgelegt werden.
Zudem ist eine Sonderermächtigung im Parlament geplant, die der Polizei erlaubt, den von häuslicher Gewalt Betroffenen gleich beim Erstkontakt Anträge zur Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gegen gewalttätige Partner auszuhändigen, und die ausgefüllten Formulare einige Tage später bei Kontrollbesuchen mitzunehmen. Ein Einbringen der Anträge wäre auch auf elektronischem Weg möglich.