Die derzeit geltende Verordnung eröffne zwar auch die Möglichkeit, auf Baustellen zu arbeiten, wenn die Bauarbeiter jederzeit einen Mindestabstand von einem Meter einhalten, aber „das ist nicht praxisgerecht und lässt sich im Betrieb einer Baustelle beim besten Willen nicht lückenlos einhalten“, erklärte der Obmann der Landesinnung Bau, Anton Rieder, in einer Aussendung.
Baugewerkschaft fordert Schließung aller Baustellen
Im Sinne der Rechtssicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter brauche es daher seitens des Gesetzgebers rasch eine Klarstellung. „Alle Baustellen, die nicht als Notfall-Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur bzw. zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, müssen durch behördliche Anordnung geschlossen werden“, forderte Rieder.
Der oberste Baugewerkschafter Josef Muchitsch forderte schon am Montag per Verordnung eine Schließung aller Baustellen.