Richtung Flughafen werden alle Fahrzeuge auf ihre Herkunft kontrolliert und gegebenenfalls bei Personen aus den Quarantänegebieten werden diese mit Schutzmasken durch ie MÜG ausgestattet
Zeitungsfoto.at
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Coronavirus

Interview: Das bedeutet die Ausgangssperre

In Tirol gilt seit Sonntag de facto eine Ausgangssperre. Vorerst für eine Woche sollen Tirolerinnen und Tiroler ihre Wohnungen nur in Ausnahmefällen verlassen. Für Privatpersonen und für die Wirtschaft bedeutet das weitreichende Einschränkungen.

Die de facto Ausgangssperre in Tirol bringt drastische Einschränkungen für die Bevölkerung. Im Gegensatz zu Rest-Österreich sind dort auch Spaziergänge untersagt. In den Verordnungen heißt es explizit, das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist „mit Ausnahme von triftigen Gründen zur Deckung von Grundbedürfnissen verboten“. Landespolizeidirektor Edelbert Kohler hat gegenüber ORF Tirol Fragen zur Ausgangssperre beantwortet:

Wie kontrolliert die Polizei die Ausgangssperre?
Kohler: „Wir werden unsere Streifen verstärken. Wir werden auf die Menschen zugehen und sie informieren, dass sie im Sinne der Verordnung zuhause bleiben sollen. Wir werden aber definitiv nicht strafen.“

Wie sieht es in Tirol jetzt mit Spaziergängen aus?
Kohler: „In der Verordnung steht klar drin, dass Menschen die Wohnung nicht verlassen und auch keinen Kontakt suchen sollen. Allerdings werden wir von der Polizei mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Wir werden niemanden bestrafen, der alleine im Wald läuft. Wir werden aber darauf hinweisen, dass man sich im Sinne dieser Verordnung grundsätzlich nicht ins Freie begeben soll.“

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Beispiel die Apothek besuchen zu dürfen?
Kohler: „Man muss keine Bescheide mitführen. Wir setzen auf die Eigenverantwortung. Das heißt, wir überprüfen nicht. Wir sprechen lediglich mit den Menschen. Natürlich wird von der Polizei niemand an seinem Einkauf oder Apothekenbesuch gehindert.“

Wird für die Kontrollen zusätzlich Polizei-Personal bereitgestellt?
Kohler: „Wir können derzeit auf das gesamte Personal der Polizei zugreifen. Es gibt eine Urlaubssperre – sowohl bei den allgemeinen Urlauben als auch bei den bereits bestätigten Urlauben. In Tirol stehen 2.300 Beamte zur Verfügung. Momentan können wir diese Maßnahmen mit dem Personal der Polizei umsetzen. Ich verhehle aber nicht, dass es die Möglichkeit gäbe, das Österreichische Bundesheer beizuziehen.“

Edelbert Kohler richtet abschließend den Appell an die Tiroler Bevölkerung: „Bitte rufen Sie bei Fragen zur Ausgangssperre nicht beim Polizeinotruf an. Das würde unseren Notruf blockieren. Erkundigen Sie sich bitte bei den Medien!“, so Kohler.

Details zur Corona-Kurzarbeit

Von der Bundersregierung wurde am Samstag das Modell Corona-Kurzarbeit vorgestellt. Die Wirtschaftskammer Tirol (WK) hat Tipps für Unternehmerinnen und Unternehmer, die dieses Kurzarbeitsmodell in Erwägung ziehen.

Worum handelt es sich genau bei Kurzarbeit?
WK: Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und in der Folge des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Kurzarbeit hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu reduzieren und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten.

Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitnehmer in Kurzarbeit treten?
WK: Als erster Schritt muss mit der örtlich zuständigen Landesstelle des AMS Kontakt aufgenommen werden. Von der Frist, dass grundsätzlich erst sechs Wochen danach die Kurzarbeit beginnen kann, wird derzeit abgesehen. Anschließend sollen Gespräche mit dem Betriebsrat stattfinden. Innerhalb von 48 Stunden soll es eine Unterschrift der Sozialpartner geben, sofern eine „unterschriftsreife Vereinbarung“ vorliegt. Danach kann ein Antrag beim AMS gestellt werden. Das Muster für Sozialpartnervereinbarung, Betriebs- und Einzelvereinbarung steht auf (wko.at/corona) zur Verfügung.

Wie viel Geld bekomme ich?
WK: Arbeitnehmer mit Bruttolöhnen über 2.685 Euro erhalten ein Entgelt von 80% des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts, Arbeitnehmer mit Bruttolöhnen zwischen 1.700 und 2.685 Euro erhalten 85%, Arbeitnehmer mit Bruttolöhnen unter 1.700 Euro erhalten 90%. Die Mehrkosten trägt das AMS, nicht das Unternehmen.

Überstunden?
WK: Überstunden während der Kurzarbeit sind möglich.

Wie viele Stunden beträgt die Normalarbeitszeit?
WK: Die Normalarbeitszeit muss im gesamten Kurzarbeitszeitraum mindestens 10% betragen. Sie kann zeitweise auch Null sein. Bsp: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0%, 1 Woche 60%. Die Normalarbeitszeit kann während Kurzarbeit im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat mit dem Arbeitnehmer verändert werden. Die Zustimmungspflicht der Gewerkschaft entfällt. Die Sozialpartner sind von der Veränderung nur mehr zu informieren – spätestens 5 Arbeitstage im Voraus.

Wie lange gilt die Corona-Kurzarbeit?
WK: Die Corona-Kurzarbeit kann für maximal drei Monate abgeschlossen werden. Bei Bedarf ist eine Verlängerung um weitere drei Monate nach Sozialpartnergesprächen möglich.