Eine Airbnb-Wohnung
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Politik

Innsbruck sagt Airbnb und Co. den Kampf an

Seit Anfang März gibt es deutlich strengere Auflagen für online vermietete Unterkünfte in Tirol. Neben einer Gewerbeberechtigung brauchen Vermieter nun auch eine Bewilligung der Baubehörde. Der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) kündigte am Montag strenge Kontrollen an.

Allein in Innsbruck würden aktuell rund 1.500 Wohnungen auf Online-Plattformen wie Airbnb zur Miete angeboten, erklärte Willi bei einer Pressekonferenz. Diese Wohnungen würden auf dem ohnehin angespannten Immobilienmarkt fehlen und die Mietpreise zusätzlich nach oben treiben, so die Kritik des Bürgermeisters.

Mit den im Februar beschlossenen Regelungen auf Landesebene werde die Online-Vermietung – besonders in der Landeshauptstadt – nun „radikal eingeschränkt“ und in Zukunft „so gut wie unmöglich“, betonte Willi. Jeder, der Wohnraum habe, solle ihn nicht auf einer Online-Plattform anbieten, „sondern Menschen, die ganzjährig in Innsbruck einen Wohnbedarf haben, zur Verfügung stellen.“ Das Ziel: Der Wohnungsmarkt soll entlastet und der Preisdruck gemildert werden.

Nur mehr wenige Ausnahmen

Wer Wohnraum in Tirol gewerblich nutzen möchte, benötigt laut Gesetz seit Anfang März auch eine entsprechende Bewilligung der Baubehörde. In einem reinen Wohngebiet ist eine solche Bewilligung laut Landesgesetz „unzulässig“, werde also in der Regel nicht erteilt, meinte der Innsbrucker Bürgermeister. Wenn es sich bei den vermieteten Wohnungen um Freizeitwohnsitze handelt, ist eine Bewilligung – unabhängig von der Flächenwidmung – nicht zulässig.

Ausgenommen von dieser Baubewilligung sind lediglich Vermieter, die selbst im Haus leben und nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten. Andere Mieter darf es im selben Haus aber nicht geben – so sollen Nutzungskonflikte zwischen ständigen Bewohnern und möglichen Feriengästen vermieden werden. Für alle anderen Fälle, wo eine Gewerbsmäßigkeit vorliegt und das Gebäude nicht für touristische Zwecke gewidmet ist, ist eine Airbnb-Vermietung laut aktuellem Landesgesetz verboten.

Verstärkte Kontrollen und hohe Strafen

Derartige Online-Vermietungen sind also in der Stadt nur mehr in äußerst wenigen Fällen möglich. Wer ohne Bewilligung trotzdem vermietet, begeht eine Verwaltungsübertretung. Diese kann teuer kommen: die Strafen reichen bis zu 40.000 Euro.

In Innsbruck soll die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt ab sofort verstärkt kontrollieren und Hinweisen nachgehen. Schonfrist gebe es keine, kündigte die Stadtführung an. Das Gesetz sei in Kraft und werde angewendet.