Sanitäter sitzen in Rettungsfahrzeug
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Gesundheit

CoV: Vier Personen unter Quarantäne

Im Bezirk Reutte sind vier Personen unter Quarantäne gestellt worden. Sie arbeiten gemeinsam mit einem Mann, der sich mit dem Coronavirus infizierte, in einer Firma in Pfronten in Deutschland. Rund 160 weitere Mitarbeiter müssen mit ihren Familien bis zum Ergebnis der Laboruntersuchung zuhause bleiben.

Bei einer der vier Personen wurde am Sonntag ein Abstrich vorgenommen. Das Ergebnis liegt bereits vor und ist negativ. Die ausstehenden drei Personen wurden am Montag getestet. Das Laborergebnis soll spätestens am Dienstagvormittag vorliegen, teilte die Bezirkshauptfrau von Reutte, Katharina Rumpf, mit.

Weitere 160 Tiroler Mitarbeiter dieser Firma aus Pfronten sollen gemeinsam mit ihren Familien bis zum Abschluss der behördlichen Abklärung zuhause bleiben, hieß es in der Aussendung des Landes. Es bestehe weiterhin kein Grund zur Sorge, betonte Rumpf.

Gesundheitszustand zwei Wochen lang beobachten

Alle Tiroler Mitarbeiter werden zudem umgehend nach Abschluss der Abklärungen des Landratsamts Ostallgäu vonseiten der Bezirksverwaltungsbehörde Reutte kontaktiert. Personen, die mit der erkrankten Person in Kontakt waren aber nicht zu den engen Kontaktpersonen zählen, werden informiert und angehalten, ihren Gesundheitszustand für zwei Wochen zu beobachten.

Strafe bei Nichteinhaltung der Quarantänemaßnahmen

Bei den nach dem Epidemiegesetz mit Bescheid ausgestellten Quarantänemaßnahmen handelt es sich um keine bloße Empfehlung, die ausgesprochenen Anordnungen seien einzuhalten. Bei Missachtung droht ein Strafrahmen bis zu 1.450 Euro, wie die Tiroler Gesundheits- und Sicherheitsbehörden betonten.

Test für Coronavirus
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Abstriche in der Regel nur bei „Verdachtsfällen“

Abstriche werden in der Regel nur bei Personen vorgenommen, die als „Coronavirus-Verdachtsfall“ gelten, erklärte Anita Luckner-Hornischer von der Landessanitätsdirektion.

Dazu zählen Personen, die akute Symptome wie Husten, Fieber oder Kurzatmigkeit haben und in den vergangenen 14 Tagen vor Auftreten der Symptome in Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall waren oder zuletzt in einer Region, in der von anhaltender Übertragung von Coronavirus ausgegangen werden muss, waren. Dazu zählen derzeit die Regionen Piemont, Emilia-Romagna, Lombardei und Venetien in Italien, China, Südkorea, Iran, Hongkong, Japan und Singapur.