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Hundesteuer bewährt sich offenbar

In Innsbruck gebe es viel zu viele Hunde. Diese Kritik hört man vor allem von Nicht-Hundebesitzern immer wieder. Und die Hunde seien auch oft nicht angemeldet. Dem widerspricht das Stadtmagistrat. Durch das engmaschige Netz mit Chip- und Registrierungspflicht rutscht kaum mehr ein Hund durchs System.

Mit Stand Jänner sind in der Landeshauptstadt nach Auskunft des Stadtmagistrats über 4.500 Hunde angemeldet und damit steuerpflichtig. Die Höhe der Steuerabgabe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Ganz schön saftig: Pro Hund über 100 Euro

In Innsbruck beträgt die Steuer für das Jahr 2020 105,60 Euro und zwar pro Hund. Einen ermäßigten Steuersatz von 44,40 Euro gibt es für Personen, die Ausgleichszahlungen erhalten. Die Kriterien dafür sind aber streng. Es darf nur ein Hund im Haushalt gehalten werden. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden.

Über die Hundesteuer soll die Zahl der Hunde zumindest reglementiert werden, außerdem sollen so die Kosten etwa für die Gassisackerl oder die städtischen Hunde-Freilaufwiesen wieder hereinkommen.

Mehrere Hunde auf einer Wiese
ORF.at/Sabine Koder
Egal wie groß oder wie alt der Hund ist, die Hundesteuer gilt für alle, außer für Welpen

Hundemarke seit heuer Geschichte

Wenn Hunde beim Gassigehen ohne Hundemarke am Halsband gesehen werden, heißt das nicht, dass sie nicht angemeldet sind, erklärte die Leiterin des zuständigen Referates für Gemeindeabgaben, Laura Ruschitzka: „In Innsbruck haben wir die Hundemarken ab heuer abgeschafft.“ Seit 2010 besteht in ganz Österreich eine Chip- und Registrierungspflicht. In dieser Datenbank muss jeder Hund bzw. jeder Besitzer und jede Besitzerin mit Adresse eingetragen sein.

Ausnahmen machen nur Welpen, sie werden erst nach drei Monaten eingetragen. Wechselt der Besitzer oder jemand zieht mit dem Hund um, müssen die Angaben angepasst werden. Auch wer einen Hund mehr als zwei Monate zur Pflege oder auf Probe hält, ist steuerpflichtig. Weil die Daten jetzt also digital vorliegen, hat die am Hundehalsband klimpernde Metallmarke ausgedient. Manchmal werden Hundebesitzer deshalb sogar angeredet. Da besteht wohl noch Informationsbedarf bei der Bevölkerung.

Kontrolle mit dem Chip-Lesegerät

Die Kontrollen führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innsbrucker Stadtmagistrats durch. Sie können sich als solche ausweisen und haben ein Chip-Lesegerät dabei. So kann sofort bei jedem Hund festgestellt werden, ob er ein „Steuerhinterzieher“ ist oder nicht. Bußgelder werden beim Gassigehen wegen der Steuer nicht eingehoben, sagte Laura Ruschitzka im Gespräch mit dem ORF Tirol. „Man wird erst einmal erinnert.“

Junge Frau hält Hundewelpen im Arm
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Für Welpen muss erst im Alter von drei Monaten Hundesteuer bezahlt werden

Verwaltungsstrafe droht

Wer seinen Hund trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht anmeldet, der macht sich nach dem Verwaltungsgesetz strafbar. Das Bußgeld kann rund 1.000 Euro betragen. Schlimmstenfalls kann die Gemeinde den Hund sogar abnehmen.

Und wenn jemand sich vor der Steuer drücken will und seinen Hund gar nicht registriert? „Jeder Hund muss einmal zum Tierarzt,“ erklärte Laura Ruschitzka. Die Tierärztinnen und Tierärzte nehmen das Chippen und Registrieren vor, da würde es auffliegen. Und dass jemand wegen der Steuer seinen Hund nicht zum Tierarzt bringt und ihn leiden lässt, weil er nicht registriert ist, könne schließlich kein Hundefreund wollen. Zudem würde es gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Ausnahmen für Hunde mit speziellen Aufgaben

Diensthunde der Polizei oder des Militärs sind von der Hundesteuer ausgenommen. Auch für Jagdhunde oder Therapie- und Assistenzhunde muss keine Steuer bezahlt werden. Lawinen-, Rettungs- oder Personensuchhunde sind ebenfalls von Steuern befreit.