Drehstromzähler
APA/dpa/Bernd Thissen
APA/dpa/Bernd Thissen
Politik

Land rückt Freizeitwohnsitzen zu Leibe

Mit einem Beschluss des Landtags sollen illegale Freizeitwohnsitze in Tirol unmöglich gemacht werden. Man will Energieversorgern erlauben, Daten über Wasser- und Stromverbrauch an Behörden weiterzugeben. Zudem werden Kontrollorgane eingesetzt, die illegale Freizeitwohnsitze aufspüren sollen.

Die Kontrollorgane werden von Land und Gemeindeverband installiert, erklärte Ernst Schöpf, Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes, der sich mit den geplanten Maßnahmen zufrieden zeigte.

Ortsfremde können besser durchgreifen

„Das erinnert mich an die Aufenthaltsabgabe, die früher die örtlichen Tourismusverbände kontrolliert haben, ob die Gäste wohl gemeldet sind“, meinte der Gemeindeverbandspräsident. „Das machen jetzt längst schon Organe des Landes, die von Innsbruck aus ausschwärmen. Wenn sich dann Verdachtsmomente erhärten, dann können sie als Ortsfremde noch intensiver den Personen nachgehen. Sie nehmen uns damit Arbeit ab, die ja bei Gott nicht angenehm ist, und wir haben ja auch in den Landgemeinden die Kapazitäten nicht. Und deshalb haben wir uns jetzt dazu entschlossen, diesen Weg anzudenken, der mir als sehr guter erscheint.“

Mitwirkungspflicht des Nutzers

Den Einsatz der Kontrollorgange will man aber möglichst dezent und zielgerichtet gestalten. „Solche Kontrollen werden sicher nicht das erste Mittel im Kampf gegen illegale Freizeitwohnsitze sein“, betonte der in der Tiroler Landesregierung für Gemeindeagenden zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Vielmehr ist es laut Tratter wünschenswert, dass Daten zum Wasser- und Stromverbrauch schon Verdachtsmomente zutage fördern. „Dann schreiben wir die betreffenden Personen zuerst einfach an“, strich Tratter heraus.

Diese Praxis sei vor allem aufgrund der 2016er-Gesetzesnovelle aussichtsreich, die eine Mitwirkungspflicht des Nutzers beinhalte und damit ebenjenen auch verpflichte, der Gemeinde Auskunft über die Nutzung zu geben, so der Landesrat.

Investorenmodelle mit „kalten Betten“ und Airbnb

Wer einen Wohnsitz in Tirol hat, der solle ihn als Hauptwohnsitz verwenden, meinte Schöpf und sich entsprechend am Steuer- und Gebührenmodell beteiligen: „Und was wir auch nicht wollen sind Investorenmodelle mit kalten Betten. Da haben wir allerdings die Schwierigkeit, dass es aufgrund von Bundesgesetzen möglich ist, etwa in einem Tourismusort Wohnungseigentum zu begründen. Da ist der Bundesgesetzgeber gefordert und da müssen wir unermüdlich dranbleiben.“

Ein strengeres Auge will man mit dem Gesetz jedenfalls auch auf gewerbliche Vermietungen in städtischen Wohngebieten werfen – auch Online-Plattformen wie Airbnb sind davon erfasst. „Dort kommt es oft zu Nutzungskonflikten, zum Beispiel durch Müll oder Lautstärke“, so Landesrat Tratter. Mit einer diesbezüglichen „Genehmigungspflicht“ – mit der Gesetzesnovelle wird eine Bewilligung durch die Baubehörde, also dem Bürgermeister, notwendig – soll darüber hinaus eine Steuerung möglich werden, die bis hin zur Untersagung der Nutzung geht.

Nutzungsuntersagung gesetzlich möglich

Die Nutzungsuntersagung ist dann auch eine grundsätzliche Möglichkeit zur Eindämmung der Zahl von illegalen Freizeitwohnsitzen. „Aber auch fortlaufenden Strafen bis hin zur Höchststrafe sind möglich“, gab der Landesrat Einblicke in die Praxis.