GRW Blick auf Siedlung in Gnadenwald
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Umwelt

Gnadenwald-Bescheid: Zurück an Behörde

Seit Monaten wartet die Gemeinde Gnadenwald auf die Entscheidung, ob sie 4.000 Quadratmeter im angrenzenden Naturschutzgebiet als Bauland widmen darf. Das Gericht setzte der Landesbehörde jetzt eine Frist, diesen Bescheid endlich zu erlassen.

Naturschutzlandesrätin Ingrid Felipe (Grüne) wollte den Fall bewusst durch das Landesverwaltungsgericht entscheiden lassen. Dieses hat den sensiblen Fall jedoch wieder an ihre Abteilung zurückgeschickt und entschieden, dass die Landesbehörde binnen drei Wochen einen Bescheid erlassen muss. Auf diesen Bescheid wartet die Gemeinde Gnadenwald seit letzten März – mehr darüber in Konflikt rund um heikle Baulandwidmung. Sie hatte deshalb eine Säumnis-Beschwerde eingebracht, welcher das Gericht am Montag stattgegeben hat.

Teile des Naturschutzgebiets sollen Bauland werden

Die Gemeinde will im angrenzenden Natura-2000-Schutzgebiet etwa 4.000 Quadratmeter Bauland unter der Prämisse sozialer Wohnbau ausweisen. Eine Verträglichkeitsprüfung dazu verlief positiv.

Für Ingrid Felipe ist das Vorhaben dennoch ein Präzedenzfall und mache Tür und Tor für andere Gemeinden auf, ähnliche Widmungen vornehmen zu lassen. Zudem verfüge die Gemeinde Gnadenwald bereits über genügend gewidmetes Bauland, so Felipe.

Blick auf Siedlung in Gnadenwald
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Die für Baulandwidmung vorgesehene Fläche befindet sich im Natura-2000-Gebiet

Behörde hat drei Wochen Zeit

Für das Landesverwaltungsgericht waren all diese Einwände dennoch keine Gründe, nicht zu entscheiden. Es sei „zweifellos von einem unnötigen Aufschub auszugehen“, so die Begründung des Gerichts, „da trotz abgeschlossenem Ermittlungsverfahren bewusst keine Entscheidung getroffen wurde“. Die Behörde habe die Entscheidung offenbar dem Landesverwaltungsgericht überlassen wollen.

Die geltend gemachten Gründe, so das Gericht, „konnten keinesfalls rechtfertigen, dass die belangte Behörde in der gegenständlichen Angelegenheit nicht entschieden hat“. Diese Entscheidung hat jetzt binnen der nächsten drei Wochen zu erfolgen.