Hunderte Unterkünfte in ganz Tirol werden allein auf der Onlineplattform „Airbnb“ angeboten. Wie viele Privatwohnungen online illegal vermietet werden, könne nur schwer abgeschätzt werden, erklärte Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) im Gespräch mit ORF Tirol.
Seit 1. Jänner sollten die vermieteten Wohnungen eigentlich beim jeweiligen Tourismusverband gemeldet werden, in Innsbruck registrierten sich bisher allerdings nur 260 Wohnungen, der Tourismusverband geht von gut 600 vermieteten Wohnungen in Innsbruck aus. Das Land will hier eingreifen, es könne nicht sein, dass seit Jahren Verhältnisse herrschen würden, die keine rechtliche Deckung haben, so Tratter. Dabei helfen soll eine Gesetzesänderung.
Künftig Bewilligung notwendig
Wer seine Wohnung auf Online-Buchungsplattformen anbietet, braucht ab März eine Baubewilligung von der Baubehörde, also dem Bürgermeister. Damit sollen Gemeinden einerseits einen Überblick über die Vermietungen in ihren Gemeinden bekommen, andererseits sollen illegale Vermietungen verhindert werden, und so mehr Wohnungen für „echte Mieter“ mit Hauptwohnsitz zur Verfügung stehen.
Ausgenommen von dieser Baubewilligung sind Vermieter, die selbst im Haus leben und nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten. Andere Mieter darf es im selben Haus aber nicht geben, so sollen Nutzungskonflikte zwischen Bewohnern und möglichen Gästen vermieden werden, erklärte Tratter.
Wlan und Bettwäsche sind gewerblich
Grundlage für die Gesetzesänderung des Landes ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Darin wurde entschieden, dass auch vermietete Wohnungen, die kleinere Dienstleistungen wie Wlan, Bettwäsche oder einen Reinigungsservice am Ende anbieten, als gewerblich zu sehen sind. Das betrifft somit alle Wohnungen, die beispielsweise auf Airbnb angeboten werden.
Mehr Sanktionsmöglichkeiten für Gemeinden
Halten sich die Vermieter nicht an diese Baubewilligung oder verstoßen dagegen, kann der Bürgermeister ein Nutzungsverbot für die betroffene Wohnung aussprechen. In weiterer Folge sind auch Klagen möglich.
Auch der Gemeindeverband ist erfreut über die neuen Regelungen. Die Änderungen seien auch mit ihm gründlich besprochen worden, erklärte der Präsident des Gemeindeverbandes, Ernst Schöpf, auf Anfrage des ORF Tirol. Wichtig sei dabei gewesen, Familien mit Ferienwohnungen im eigenen Haus nicht zu strafen, gleichzeitig aber Möglichkeiten zu erhalten, gegen illegale Vermietungen in großen Mietblöcken vorzugehen. Das sei mit dieser Gesetzesänderung erreicht, zeigte sich Schöpf zufrieden.
Handhabe gegen illegale Freizeitwohnsitze
Auch die illegalen Freizeitwohnsitze sollen künftig besser zu erkennen sein. Bei einem konkreten Verdacht können Gemeinden mit der Gesetzesänderung die Daten von Versorgungsbetrieben, beispielsweise Wasser- und Stromverbrauch, anfordern, um herauszufinden, ob eine Wohnung als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt wird. Auch die Behörden untereinander sollen nach der Gesetzesänderung Daten austauschen können, wenn der Verdacht einer illegalen Nutzung besteht.
Im Februar-Landtag soll das Sammelgesetz beschlossen werden, auch die Grünen sprachen sich bereits im Vorfeld für die Änderungen aus. Änderungen bei den Online-Vermietungen plant auch die Bundesregierung. Künftig soll österreichweit eine Registrierungspflicht bestehen, eine maximale Vermietungsdauer von 90 Tagen für Privatwohnungen ist derzeit in Prüfung.