Eine Patientin hält sich an einem Haltegriff fest
APA/Barbara Gindl
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Wirtschaft

Pflegegehalt: Nachtdienstzulage bleibt doch

Beim neuen Gehaltsschema für Pflegekräfte in Tirols Spitälern und Pflegeheimen rudert das Land Tirol nun zurück: Die Nachtdienstzulage bleibt. Die Mitarbeiter bekommen außerdem mehr Zeit zu entscheiden, ob sie in das neue Gehaltssystem wechseln wollen.

Als bekannt wurde, dass die bisher ausbezahlte Nachtdienstzulage für Pflegerinnen und Pfleger im seit 1. Jänner gültigen Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz nicht vorkommt, war der Aufschrei groß – mehr darüber in Pflegegehalt: Land will nachverhandeln.

„Wenn ich jemandem, der die ganze Nacht die Verantwortung für 20 bis 30 Bewohner trägt, 41 Euro brutto nicht zugestehen möchte, sagt das wohl alles“, empörte sich am Montag Robert Kaufmann von der ARGE Tiroler Altenheime.

Neues Gesetzt verankert Nachtdienstzulage

Das Land Tirol hat nun eingelenkt und rudert zurück: Das Gesetz werde neu gemacht, kündigte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) am Montag an: Die Nachtdienstzulage wird gesetzlich verankert. Einen Fehler, dass die Zulage ursprünglich offenbar übersehen wurde, will er nicht eingestehen. Er verstehe aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und es sei „richtig, dieses Thema gesetzlich zu präzisieren“, so Tilg.

Das neue Gesetz sieht derzeit auch vor, dass diplomierte Pflegekräfte in Pflegeheimen gleich viel Gehalt wie Kräfte in den tirol kliniken bekommen sollen. Das gilt allerdings nicht für Pflegeassistenzkräfte. Gemeinden können diese Ungleichheit durch eine Zulage nachbessern – diese Möglichkeit ist jedoch ein freiwilliges Angebot und gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Eine Pflegerin stützt eine alte gehbehinderte Frau auf einem Gang
APA/HELMUT FOHRINGER
Pfleger die Nachtdienst leisten dürfen ihre Zulage behalten

Wechsel ins neue System: Deadline verlängert

Grundsätzlich solle nochmal alles durchgerechnet werden, ehe das neue Gesetz kommt, sagte Landesrat Johannes Tratter (ÖVP), der für die Gemeindebediensteten zuständig ist: „Man wird alles prüfen und die Ergebnisse in eine Gesetzesnovelle einfließen lassen“, so Tratter. Angestellte Pflegekräfte bekommen daher noch Zeit um zu entscheiden, ob sie ins neue Gehaltssystem wechseln wollen oder nicht.