Dominik Baldauf vor Gericht
zeitungsfoto.at
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Gericht

Bedingte Haftstrafe für Dominik Baldauf

Der ehemalige Skilangläufer Dominik Baldauf ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Sportbetrugs zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 27-jährige Vorarlberger hatte sich vor dem Schöffensenat teilweise schuldig bekannt.

„Zu dopen war der größte Fehler meines Lebens“, gestand der 27-jährige Langläufer Baldauf kurz nach seiner Festnahme während der nordischen Ski-WM in Seefeld. Wegen dieses „Fehlers“ steht er am Dienstag vor Gericht. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßig schweren Betrug. Etwa drei Jahre lang soll der Vorarlberger Blutdoping betrieben und Wachstumshormone eingenommen und damit seine Sponsoren, Dienstgeber, Unterstützer und Sportveranstalter getäuscht haben. Dadurch soll ein Schaden von rund 50.000 Euro entstanden sein.

Baldauf bestreitet Zeitraum

Baldauf gab zu, sowohl Blutdoping betrieben als auch Wachstumshormone genommen zu haben. Allerdings sei das nicht über eine so lange Zeit erfolgt, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Zum ersten Mal habe er sich im April 2016 Blut abnehmen lassen, sagte Baldauf. Wachstumshormon habe er ab Herbst 2017 genommen, aber nicht besonders häufig, fügte er hinzu. Er habe gewusst, dass Doping verboten ist. Ihm sei es dabei nie um Geld gegangen. „Ich wollte bei der Heim-WM in Seefeld mein Potenzial zeigen“, beteuerte der Angeklagte.

Fotografen vor Dominik Baldauf
ORF
Großes Medieninteresse beim Prozess gegen Dominik Baldauf

Kontaktdaten von Dürr bekommen

Herangeführt an das Doping habe ihn Johannes Dürr. „Dürr hat mir gesagt, wie es im Spitzensport zugeht. Er hat mir erzählt, was er gemacht hat und dass es einen deutschen Arzt gibt. Er hat aber nie gesagt, dass ich das auch machen soll“, sagte Baldauf. Die Kontaktdaten zu dem deutschen Sportmediziner Mark S. habe er von Dürr bekommen, so der Vorarlberger.

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Langläufer vor, Sportbetrug begangen zu haben, indem er vorgab, ungedopt Leistungen zu erbringen, und damit seine Sponsoren täuschte. „Die Frage, die es heute zu klären gilt, ist, ob ein Schaden entstanden ist“, meinte der Staatsanwalt. Aus Sicht der Anklagebehörde sei diese Frage mit Ja zu beantworten, da die Sponsoren keine Gelder zur Verfügung gestellt hätten, wenn sie von dem Doping gewusst hätten.

ÖSV und Sponsoren sollen davon gewusst haben

Gänzlich anders sah das naturgemäß der Verteidiger. Laut ihm wurde der Vertrag mit den Sponsoren erfüllt. „Denn er sollte langlaufen, und genau das hat er getan“, sagte Verteidiger Andreas Mauhart. Zudem hätten Mitarbeiter sowohl des ÖSV als auch der Skifirma vom Doping gewusst. Damit habe es keine Täuschung gegeben, und „sie können nicht die Geschädigten sein“, so Mauhart.

Das Schöffengericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 27-jährige Voralberger durch Doping den Skiverband und Sponsoren geschädigt hat. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Sowohl sein Verteidiger als auch der Staatsanwalt kündigten Berufung an.

Weitere Prozesse folgen

Am Mittwoch stehen dann der ehemalige steirische Radrennfahrer Georg Preidler und ein weiterer ehemaliger Radsportler in Innsbruck vor Gericht, dem vorgeworfen wird, Preidler bei der Beschaffung der Wachstumshormone geholfen zu haben, indem er den Kontakt herstellte.

Am 27. Jänner steht dann der Prozess gegen Johannes Dürr an. Dem ehemaligen Skilangläufer wird laut Anklage neben schwerem Betrug zudem zur Last gelegt, zum Doping anderer Sportler beigetragen zu haben. Dürr selbst hatte damals die Ermittlungen zur „Operation Aderlass“ ins Rollen gebracht.

Radprofi Denifl soll jahrelang gedopt haben

Der Prozess gegen den Radprofi Stefan Denifl soll am 3. Februar über die Bühne gehen. Dem Tiroler wird vorgeworfen, beginnend mit dem Jahr 2014 bis zur Beendigung seiner Radprofikarriere Ende 2018 Blutdoping praktiziert und Wachstumshormone genommen zu haben.

Stefan Denifl
APA/EXPA/Jakob Gruber
Mitte Juni wurde Stefan Denifl von der Anti-Doping-Rechtskommission für vier Jahre gesperrt

Am 10. Februar folgt der vorerst letzte Prozess in der Causa. Der Techniker und Servicemann Emanuel M. muss sich wegen Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und wegen Beitrags zum Sportbetrug verantworten. Der Prozess war ursprünglich für den 19. Dezember anberaumt gewesen, über Antrag des Angeklagten wurde die Verhandlung jedoch verlegt.

Dopingaffäre während nordischer WM aufgeflogen

Bei der „Operation Aderlass“ handelt es sich um Ermittlungen in einer internationalen Blutdopingaffäre, die im Februar 2019 während der nordischen Ski-WM in Seefeld sowie in Deutschland aufflog. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdopingskandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen umfassen. 15 aus sieben Nationen – darunter die Langläufer Max Hauke, Baldauf und Dürr sowie die Radsportler Preidler und Denifl – sind schon bekannt.

Hauke war bereits im Oktober nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden – mehr dazu in Fünf Monate bedingte Haft für Hauke.