Gurgler Ache
Wirtschaft

Nächste Runde im Streit um Wasser

Das Land Tirol hat den von der Gemeinde Sölden (Bezirk Imst) geplanten Bau des Kleinkraftwerks Gurgler Ache abgelehnt. Da das Land Eigentümer der TIWAG ist, ortet Sölden einen unvereinbaren Interessenskonflkt und legt Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Seit mehr als zehn Jahren streiten die Gemeinde Sölden und die Tiroler Wasserkraft AG um die Nutzung der Gurgler Ache, einer der Quellflüsse der Ötztaler Ache. Mit einem Kleinkraftwerk könnte die Gemeinde Strom für 15.000 Haushalte gewinnen. Die TIWAG braucht das Wasser für die Erweiterung des Kraftwerkes Kaunertal.

Am 6. November wurden die Bewilligungsanträge der Gemeinde Sölden und der Wasserkraft Sölden zum Kraftwerksprojekt Gurgler Ache in erster Instanz nach jahrelanger Verfahrensdauer abgewiesen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Die Gemeinde Sölden kritisiert, dass sich die Ablehnung im wesentlichen auf den Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan Tiroler Oberland stütze, der die Wassernutzung im hinteren Ötztal der möglichen Kraftwerkserweiterung im Kaunertal vorenthalte.

Sölden ortet unvereinbaren Interessenkonflikt Platters

Damit sei dem Ausbau des Kraftwerks Kaunertal, das von der TIWAG forciert wird, Tür und Tor geöffnet, mutmaßt die Gemeinde Sölden. Das Wasser solle dafür vom Ötztal ins Kaunertal ausgeleitet werden. In der Doppelrolle des Tiroler Landeshauptmanns zum einen als Verwaltungsbehörde erster Instanz und zum anderen als Eigentümervertreter der TIWAG bestehe ein unvereinbarer Interessenkonflikt.

Gurgler Ache
Die Gurgler Ache entspringt dem Gurgler Ferner in rund 2.420 Meter Höhe und fließt dann durch das Gurgler Tal und vereinigt sich bei Zwieselstein mit der Venter Ache zur Ötztaler Ache.

Gemeinsam mit der Wasserkraft Sölden erhebt die Gemeinde gegen den vorliegenden Bescheid nun eine 32 Seiten lange Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Am 17. Dezember soll die Beschwerde in einer Gemeinderatssitzung beschlossen werden.

„Politik mischt sich nicht Behördenverfahren ein“

Es sei das gute Recht jedes Antragstellers, den Weg zum Landesverwaltungsgericht zu suchen, erklärte das Land in einer Stellungnahme gegenüber dem ORF. „Genauso wie sich die Politik nicht in das operative Geschäft von Landesgesellschaften einmischt, mischt sich die Politik – in diesem Fall LHStv Josef Geisler – nicht in laufende Behördenverfahren ein“, hieß es weiter.