Betroffen von der neuen Regelung ab Jänner sind die Pflegeassistenten und Heimhelfer in 57 von insgesamt 92 Altenwohn- und Pflegeheimen in Tirol, die bei der Entlohnung unter das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz fallen.
200 Euro Aufzahlung brutto pro Monat möglich
Das Land, der Gemeindeverband, die Gewerkschaft und die ARGE Tiroler Altenheime einigten sich bei einem Expertengespräch über die weitere Vorgehensweise. „Eine eigene Bestimmung im Gemeindevertragsbedienstetengesetz beschränkt auf die geriatrische Langzeitpflege soll eine Zulage für neu eintretende Bedienstete ermöglichen, die vom Gemeinderat oder Gemeindeverband für Pflegepersonal in Altenwohn- und Pflegeheimen gewährt werden kann“, erklärten Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg und Gemeindelandesrat Johannes Tratter (beide ÖVP).
Möglichkeit des Wechsels in das neue System
All jene, die bereits jetzt in diesem Bereich tätig sind, haben die Möglichkeit, in das neue System zu optieren. Bei Jobwechsel oder Neueinstieg wird künftig das neue Gehaltsmodell gelten. „Gleichzeitig ist es uns auch ein besonderes Anliegen, im Bereich der Langzeitpflege besondere Anreize zu schaffen, um bestmöglich Personal für diesen Bereich zu gewinnen und für jene, die bereits dort tätig sind, attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Tilg.
Scharfe Kritik im Vorfeld an geplantem Gehaltsschema
Das neue Gehaltskonzept tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft – der Gesetzesentwurf ist bereits in Ausarbeitung und soll noch im Dezember im Landtag eingebracht werden. Ziel sei es, dass auch die neue Zulage bereits mit Anfang 2020 gilt.
Zuletzt hatte es scharfe Kritik an dem neuen Gehaltsschema gegeben – unter anderem von Oppositionsparteien wie der Liste Fritz und der SPÖ sowie der ARGE Altenheime. Tilg hatte daraufhin angekündigt, noch nachverhandeln zu wollen – mehr dazu in Pflegegehalt: Land will nachverhandeln.