Laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ ist das Paar aus Tirol in die Ukraine gereist, wo Leihmutterschaft legal ist. Babys, die so zur Welt kommen, werden in der Ukraine dabei als Kinder der Wunscheltern anerkannt. Im konkreten Fall bedeutet das, dass das Kind nach ukrainischem Recht vom Tiroler Ehepaar abstammt.
Nachdem das Baby geboren wurde, trugen die ukrainischen Behörden es im Geburtenregister als Kind des Tiroler Ehepaares ein. Die beiden kehrten mit dem Kind nach Österreich zurück. Sie konnten beim zuständigen Bezirksgericht inzwischen laut dem Zeitungsbericht bewirken, dass diese ausländische Bestätigung über die Abstammung in Österreich anerkannt wird – und sie somit eben als Eltern gelten.
Verein kritisiert „Rechtslücke“
Kritisch sieht diesen Fall der Verein „aktion leben“. Dadurch werde das österreichische Verbot für Leihmutterschaft ausgehebelt. Der Verein ortet eine Rechtslücke und verlangt, das Verbot der Leihmutterschaft in Österreich in Verfassungsrang zu heben. So solle juristisch klargestellt werden, dass das in Österreich nicht erwünscht sei.
„Leihmutterschaft ist eine moderne Form des Kinderhandels“, kritisiert der Verein. Reproduktionskliniken in Ländern mit niedrigen Schutzbestimmungen würden geradazu damit werben, dass sie Schlupflöcher kennen und zu nützen wissen.