Angeklagter vor Gericht
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Gericht

Einweisung nach tödlicher Messerattacke

Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November des vergangenen Jahres hat sich am Donnerstag ein 25-jähriger Afghane vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass der 25-Jährige die Tat begangen hat. Ebenfalls einstimmig erklärten sie ihn für nicht zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 25-Jährigen in ihrem Gutachten eine schwerstgradige Störung, weshalb er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen sei. Sie stellte außerdem eine schlechte Prognose für seine Zukunft aus. Der Afghane soll den jungen Vorarlberger völlig unvermittelt und plötzlich in den Hals gestochen haben. Danach flüchtete er laut Ermittlungen, konnte jedoch wenig später ausgeforscht und festgenommen werden.

Wie Gerichtsmediziner Walter Rabl im Prozess ausführte, wurde der Hals des Opfers durchstochen. Dabei sei eine Vene vollständig durchgeschnitten und auch die Luftröhre verletzt worden. „Die Todesursache ist Blutverlust und Bluteinatmung“, sagte der Gerichtsmediziner. Das Opfer sei bereits klinisch tot gewesen, als es in die Klinik eingeliefert wurde.

Mordverdächtiger
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Beim Prozess verweigerte der mutmaßliche Täter bisher die Aussage

Psychiaterin attestierte schwerstgradige Störung

„Es war eine der denkwürdigsten Untersuchungen, die ich jemals durchgeführt habe“, mit diesen Worten begann Psychiaterin Adelheid Kastner die Erörterung ihres Gutachtens zu dem 25-Jährigen. Sie habe überhaupt nicht zu ihm durchdringen können.

Der 25-Jährige sei mit einem Maturazeugnis und dem Bibliotheksausweis einer Universität 2015 nach Österreich gekommen. In der Asylunterkunft, in die er kam, sei er zunächst als sehr angenehm empfunden worden.

„Logisches Denken mit Schizophrenie nicht mehr möglich“

Zwei Mitbewohner hätten ihn 2016, nachdem er laut der Psychiaterin zwei Tage lang starr auf einem Sessel gesessen hatte, in die Klinik gebracht. Dort habe aber niemand seine Krankheit erkannt und man habe ihn wieder heimgeschickt. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der 25-Jährige aber bereits an Schizophrenie erkrankt gewesen sein. Diese Krankheit tritt laut Kastner ohne Auslöser und ohne Anlass auf. Logisches Denken ist mit dieser Krankheit nicht mehr möglich. „Es tritt eine Minderung der Hirnsubstanz auf“, erklärte die Psychiaterin. Man könne nicht mehr zu ihm durchdringen, sich nicht mehr mit ihm unterhalten. „Bei meiner Untersuchung hat er einfach lauthals gelacht“, erläuterte Kastner.

Eine Behandlung sei kaum möglich. Deshalb stellte Kastner dem Afghanen auch eine schlechte Prognose für die Zukunft aus. Er sei derzeit im Klinikum Hall in Behandlung, sein Zustand habe sich in den vergangenen sechs Monaten aber nicht verbessert. „Es ist zu befürchten, dass sich sein Zustand trotz Behandlung nicht verändert“, meinte Kastner. Von ihm gehe eine hohe Gefahr aus, da unmittelbare und spontane Aggressionshandlungen zum Krankheitsbild gehören. „Die einzige Möglichkeit andere vor ihm zu schützen, besteht darin, ihn in eine Anstalt einzuweisen“, so die Psychiaterin.

Polizeiauto
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Die Tat ereignete sich im November 2018 im Kreuzungsbereich Ing. Etzel-Straße/Museumstraße

Zeugen konnten keine genauen Angaben machen

Die als Zeugen geladenen Freunde des Getöteten konnten im Prozess keine genauen Angaben zum Täter machen. Einer der Freunde berichtete, dass das spätere Opfer in einem Lokal mit einem Fremden kurz weggegangen sei. „Mehr weiß ich aber nicht. Ich dachte, dass er etwas kaufen will, vielleicht Marihuana“, meinte er.

Ein weiterer Zeuge, der ehemalige Zimmerkollege in der Flüchtlingsunterkunft des Afghanen, sagte vor Gericht indes, dass der 25-Jährige in der Tatnacht nicht im Zimmer war. „Er ist erst gekommen, kurz bevor auch die Polizei gekommen ist“, so der Zeuge.

Große Publikumsinteresse vor dem Schuwergerichtssal
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Das Interesse der Zuseher an dem Prozess war groß

Opfer von hinten mit Messer attackiert

Nur wenige Stunden vor der Tat war der damals 21-jährige Bregenzer am 24. November des Vorjahres mit dem Zug in Innsbruck angekommen. Gemeinsam mit acht Kollegen verließ er gegen 1.15 Uhr ein Lokal in der Bogenmeile. Sie wurden dabei offenbar von einem Unbekannten verfolgt.

Im Bereich der Kreuzung Ing. Etzel-Straße/Museumstraße fügte der Täter dem Vorarlberger ohne ersichtlichen Grund mit einem scharfen Messer einen Stich in den Hals zu.

Vorarlberger starb an den schweren Verletzungen

Das Opfer wurde von seinen Kameraden sofort erstversorgt und dann in die Klinik eingeliefert. Der Mann aus Bregenz überlebte die schweren Verletzungen nicht.

Der Täter konnte zunächst zu Fuß flüchten, konnte aber anhand von Aufnahmen der Überwachungskameras identifiziert werden.

Kerzen
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Immer wieder gedenken Bekannte und Freunde des Vorarlbergers seiner

Videoaufzeichnung als Indiz

Am Vormittag sind Videoaufzeichnungen einer Überwachungskamera vorgespielt worden. Der tödliche Angriff auf den 21-jährigen Vorarlberger ist darauf nicht zu sehen. Allerdings ist zu erkennen, wie sich ein Mann kurz nach der Tat schnell vom Tatort in der Innsbrucker „Bogenmeile“ entfernt. Laut Staatsanwältin handelt es sich dabei um den 25-jährigen Angeklagten.

In Österreich gibt es zwei Sonderanstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher. Eine befindet sich in Göllersdorf in Niederösterreich, die andere liegt in Asten in Oberösterreich.