Gericht

Freispruch für Kufsteins BH Platzgummer

Der Kufsteiner Bezirkshauptmann und Bezirkswahlleiter Christoph Platzgummer sowie der stellvertretende Bezirkswahlleiter sind am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht im Prozess zur Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 freigesprochen worden.

Der Richter konnte bei beiden Angeklagten keinen Vorsatz erkennen, sagte er in der Urteilsbegründung.

Kein Motiv für strafbare Handlung

Beim Erstangeklagten, dem stellvertretenden Bezirkswahlleiter, dem das alleinige Öffnen von Wahlkarten und somit Amtsmissbrauch vorgeworfen wurde, konnte der Richter kein Motiv zur strafbaren Handlung erkennen. „Warum sollte er die Befugnisse wissentlich missbrauchen?“, hielt er fest.

Auch bei Platzgummer, dem falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt zur Last gelegt wurde, stellte er die Frage, warum er etwas falsch beurkunden sollte. Er konnte nach Ansicht des Gerichts davon ausgehen, dass die Wahlhandlung delegierbar sei und habe sich darauf verlassen.

Wahlkarten zu früh geschlitzt

Die Anklagepunkte lauteten auf falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Der stellvertretende Bezirkswahlleiter hatte bei der Stichwahl zum Bundespräsidenten zu früh begonnen, die Wahlkarten zu schlitzen. Er hätte warten müssen, bis die Mitglieder der Wahlbehörde und die Wahlbeisitzer eintreffen.