Johannes Dürr
APA/Roland Schlager
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Gericht

Anklage gegen Dürr eingebracht

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Langläufer Johannes Dürr Anklage eingebracht. Dürr wird gewerbsmäßiger schwerer Betrug zur Last gelegt, er soll auch zum Doping anderer Sportler beigetragen haben.

Nach einem positiven Dopingtest bei den Olympischen Spielen im russischen Sotschi war Dürr mit einer mehrjährigen Wettkampfsperre belegt worden. Durch seine Aussagen über Dopingpraktiken brachte er im Herbst 2018 in Deutschland Ermittlungen ins Rollen, die in weiterer Folge zu der Dopingrazzia in Seefeld und Erfurt führten.

Laut Staatsanwalt führten die weiteren Ermittlungen zu dem Verdacht, dass Dürr selbst weiterhin laufend Doping praktizierte. Er soll auch seit Jahren als Komplize des deutschen Sportmediziners tätig gewesen sein.

Sportler zum Eigenblutdoping vermittelt

Dürr wird in der Anklage zur Last gelegt, dass er zum Doping anderer Sportler beigetragen hat, indem er Wachstumshormone vom deutschen Sportmediziner an andere Sportler weitergegeben hat und andere Sportler zum Zwecke des Eigenblutdopings an den deutschen Mediziner vermittelt hat. Damit habe er nicht nur mehrere Vergehen nach dem Antidopingbundesgesetz zu verantworten, sondern auch zum Sportbetrug durch die gedopten Sportler beigetragen, so die Staatsanwaltschaft.

Dürr drohen bis zu fünf Jahren Gefängnis

Dass er selbst weiterhin Doping praktiziert haben soll und sich unter der Vorgabe, er würde den Sport nun sauber, ohne Doping, betreiben, von Sponsoren und auch im Rahmen eines Crowdfundings von einer Vielzahl von Privatpersonen unterstützen ließ, wird ihm laut der Staatsanwaltschaft als Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Sportbetruges angelastet. Im Fall eines Schuldspruches droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht des Landesgerichtes Innsbruck wurde noch nicht anberaumt.