In Innsbruck sollen Besucher bzw. externe Personen künftig einen zentralen Eingang benützen. Im Landhaus 1 ist dies der Eingang am Eduard-Wallnöfer-Platz, im Landhaus 2 der Haupteingang bei der Heiliggeiststraße 7, hieß es. Zusätzlich sorge Sicherheitspersonal durch flexible Bestreifung und Kontrollen innerhalb und rund um die Gebäude für ein Mehr an Sicherheit. Darüber hinaus wurden in den Häusern „Alarmtasten“ ausgebaut sowie Schulungen und Workshops weiterentwickelt.
Neue Hausordnung beschlossen
Bei Unregelmäßigkeiten und auffälligem Verhalten können laut dem Land Personen- und Gepäckkontrollen durchgeführt und der Zutritt verweigert werden. Auch ist man berechtigt, Alarmierungs- und Deeskalationsmaßnahmen zu setzen und Hausverbote auszusprechen. Dies geht aus den neuen Hausordnungen für Amtsgebäude hervor, die die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung diese Woche beschloss.
„Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher in Amtsgebäuden hat oberste Priorität“, erklärte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Gleichzeitig wurde aber betont, dass man bei der Konzeptausarbeitung darum bemüht war, eine Ausgewogenheit zu finden. „So viel Sicherheitsvorgaben wie nötig, so wenig spürbare Eingriffe wie möglich“, meint Landesamtsdirektor Herbert Forster.