American Staffordshire Terrier mit Maulkorb
APA/HANS PUNZ
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Politik

Maulkorbpflicht bei Menschenansammlungen

Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag das neue Landespolizeigesetz beschlossen, das strengere Regeln für Hunde und Hundehalter vorsieht. Bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen ist ein Maulkorb für Hunde künftig Pflicht.

In Wohnsiedlungen oder Ortszentren sind in Zukunft Leine oder Maulkorb für Hunde vorgeschrieben. Überall, wo es zu Menschenansammlungen kommt, in Bus oder Bahn und bei Kinderspielplätzen müssen die Hunde aber in jedem Fall einen Maulkorb tragen. Lediglich für kleinere Tiere gibt es sonst auch die Möglichkeit, dass in einem geschlossenen Korb oder einem anderen geeigneten Behältnis mitgeführt werden.

Einheitliche Regeln im ganzen Land

Das neue Landespolizeigesetz soll im November noch vom Landtag abgesegnet werden. Die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP) betonte, dass damit die Leinen- und Maulkorbpflicht in Tirol erstmals einheitlich geregelt werde. Das Gesetz solle mehr Sicherheit für Mensch und Tier gewährleisten mit gleichzeitigem Blick auf den Tierschutz.

Hund mit Maulkorb
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Im neuen Gesetz wird auch festgelegt, dass Maulkörbe den Tierschutzbestimmungen entsprechen müssen.

„Bisher wurde die Leinen- und Maulkorbpflicht tirolweit nur von etwa der Hälfte der Gemeinden per Verordnung festgelegt – andere Gemeinden hatten keine Regelungen“, so Zoller-Frischauf. "Mit der jetzigen Gesetzesänderung soll Unfällen und Beißsituationen bestmöglich vorgebeugt werden.“

Über die neue Landesregelung hinaus haben die Gemeinden die Möglichkeit, zusätzlich auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Leinen- oder Maulkorbpflicht zu verordnen. Genauso können aber auch Hundefreilaufzonen festgelegt werden.

Verpflichtende Ausbildung für neue Hundehalter

Neue Vorschriften sieht das Landespolizeigesetz auch für neue Hundehalter vor. Sie müssen bei Anmeldung ihres Tieres den Nachweis einer theoretischen Ausbildung vorlegen. Die Kurse dafür werden von geeigneten Hundetrainern oder Tierärzten mit entsprechender Fachausbildung durchgeführt.

„Die Behörde kann zukünftig HalterInnen von auffälligen Hunden neben Leine oder Maulkorb zu weiteren Maßnahmen wie die Absolvierung von Hundeschulungen oder tierärztlichen Untersuchungen verpflichten“, ergänzte die Landesrätin. Der Großteil der Hundehalter gehe mit den Tieren verantwortungsvoll und entsprechend geübt um. Anderen sei aber oft nicht bewusst, welche Aufgaben mit der Hundehaltung verbunden seien oder ob die gewählte Hunderasse überhaupt für sie geeignet sei.